Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die der Anlage beigefügte Entgeltordnung für Onlinebuchungen von (privaten) Ferienunterkünften über das Reservierungssystem der Stadt Jever wird beschlossen.

 


Frau Brunken trägt aus der Beschlussvorlage vor und erläutert den Mehrwert für die Gäste als auch für die Hotels und Ferienunterkünfte einer Online-Buchbarkeit über die Homepage der Stadt Jever. Durch diesen zeitgemäßen Service könnten u.a. mehr Übernachtungsgäste gewonnen werden und die Vermieter somit mehr Einnahmen erzielen. Voraussetzung für die Online-Buchbarkeit ist die Beteiligung der Gastgeber. Frau Brunken erklärt, dass sich die Stadt Jever derzeit die Kosten für das Reservierungssystem Secra mit der Stadt Schortens zur Hälfte teile. Mit dem zusätzlichen Tool der Online-Buchbarkeit entstünden der Stadt Jever Zusatzkosten, die durch eine übliche Provision und eine Buchungsgebühr refinanziert werden sollen. Mit der bewusst niedrig angesetzten Provision in Höhe von 8% brutto sowie der Kostenfreiheit in den ersten 6 Monaten sollen möglichst viele Vermieter für die Online-Buchbarkeit akquiriert werden. Frau Brunken geht auf die besonderen Bedingungen und Kosten für die Online-Buchbarkeit von Hotels ein (Vorhandensein eines mit Secra kompatiblen Reservierungssystems etc.).

 

Frau Remmers erkundigt sich nach den Gründen für das Desinteresse bei den Hoteliers an einer Online-Buchbarkeit über die Stadt Jever. Diese seien bereits ausgelastet, hätten Stammgäste, momentan kein Interesse oder die Homepage sei nicht nach ihrer Vorstellung, gibt Frau Brunken als Beispiele an.

 

Herr Bürgermeister Albers erklärt, dass die bisher weniger erfolgreiche Akquise mitunter sicherlich der Corona-Situation geschuldet sei, da u.a. der persönliche Kontakt nicht stattfinden konnte. Die Verwaltung werde aber weitere Anläufe nehmen, um das Angebot konkret zu vermitteln.

 

Frau Raquet kann sich nicht vorstellen, dass der Gast bereit sei, eine Buchungsgebühr in Höhe von 10 Euro zu zahlen.

 

Frau Brunken erwidert, dass Buchungsgebühren üblich seien und die Summe von 10 Euro, die für den Gast auch transparent dargestellt werde, im Vergleich zu anderen Buchungsportalen moderat sei. Die Kosten seien so kalkuliert worden, dass sich auch der Gast beteiligen müsse. Andernfalls würden bei einer Erhöhung der Provision auf beispielsweise 15% deutlich weniger Einnahmen für die Vermieter übrigbleiben.

 

Auf Frau Remmers wirke die Buchungsgebühr in Höhe von 10 Euro abschreckend. Dann würde sie es als Gast vorziehen, den Gastgeber direkt zu kontaktieren.

 

Herr Ulferts will wissen, wie die Festlegung auf 8% Provision zustande käme. Andere Portale wie beispielweise Booking.com würden mehr Provision nehmen. Er findet die 10 Euro Buchungsgebühr für den Gast ebenfalls abschreckend und würde dafür lieber die Provision erhöhen.

 

Frau Brunken wiederholt, dass eine Buchungsgebühr gang und gäbe und die Summe von 10 Euro im regionalen Vergleich gering sei. Der Gast habe weniger Aufwand und sei ihrer Meinung nach bereit, für diesen Service auch zu zahlen. Für die Verwaltung bedeute die Buchungsgebühr kein Mehraufwand, da diese dem Gastgeber zusammen mit der Provision in Rechnung gestellt würde. Frau Brunken führt weiter aus, dass vorrangig erstmal Gastgeber für den Onlinebuchungsservice gewonnen werden. Die Provision sollte daher zunächst niedrig angesetzt und frühestens nach drei Jahren schrittweise um ca. 1% erhöht werden. Das Erreichen der Gewinnschwelle sei bei ca. 60 Buchungen im Jahr zu erwarten und davon sei man noch weit entfernt. Zurzeit finanziere die Stadt Jever das Reservierungssystem und erziele keine Einnahmen.

 

Herr Janßen lobt den Vorschlag der Verwaltung zur Online-Buchbarkeit. In seinen Augen sei diese eine Entlastung sowohl für die Gäste als auch für die Gastgeber, also eine Win-win-Situation. Herr Janßen schlägt vor, die Online-Buchbarkeit zu testen und ggf. später wieder zu beenden, wenn diese nicht die erwünschte Wirkung erziele.

 

Frau Remmers erkundigt sich nach den Kündigungsmöglichkeiten des Reservierungssystems Secra. Frau Brunken antwortet, dass die normalen Kündigungsfristen (3 Monate zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres) gelten würden und auch einzelne Tools wie das Online-Buchungsmodul kündbar seien. Die Zahlungsverpflichtung beginne erst, wenn die Online-Buchbarkeit gegeben sei. Dabei seien die Kosten bis 100 Gasgeberdarstellungen fix, die den Onlinebuchungsservice nutzen können (im Reservierungssystem der Stadt Jever sind derzeit 37 Ferienunterkünfte eingestellt). 

 

Frau Raquet lehnt eine Buchungsgebühr für den Gast ab und würde dafür die Provision erhöhen auf beispielsweise 10%. Die Zweiteilung der Kosten sei ihrer Ansicht nach zu bürokratisch. Sie schlägt vor, die Online-Buchbarkeit ein paar Jahre auszuprobieren. 

 

Herr de Neidels stellt die Frage, ob eine eigene Homepage der Tourist-Information möglicherweise dabei helfen könnte, mehr als 60 Buchungen jährlich zu erreichen.  

 

Frau Brunken erläutert den Mehrwert einer eigenen Homepage. Die Steigerung der Buchungszahlen hänge von vielen Faktoren ab, wovon eine touristische Homepage ein wichtiger sei.

 

Herr Ulferts möchte bereits jetzt die Messlatte auf 9 oder 10% Provision setzen. Außerdem betont er die Wichtigkeit der Bewerbung und Präsenz im Internet.

 

Frau Brunken sieht in der Erhöhung der Provision eine Schwierigkeit, Vermieter zu gewinnen. Herr Bürgermeister Albers ergänzt, dass in Jever die Situation speziell sei. Hier herrsche vielfach die Mentalität „Der Tourist kommt von allein“ vor. In der Umbruchsituation in Richtung Digitalisierung sei nicht der Tourist die Hürde, sondern der Gastgeber vor Ort. Daher müsse die Sache langsam angegangen werden. Der Vorschlag zur Online-Buchbarkeit sei moderat und sinnvoll und müsse als Chance betrachtet werden.

 

Frau Remmers bemerkt, dass sie die sechsmonatige kostenlose Testphase für sinnvoll hält, Gastgeber zu gewinnen.

 

Herr Ulferts schließt sich dem Vorschlag von Frau Raquet an und beantragt, die in der Entgeltordnung für Onlinebuchungen von (privaten) Ferienunterkünften über das Reservierungssystem der Stadt Jever vorgesehene Buchungsgebühr für den Gast in Höhe von 10 Euro zu streichen.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Antrag abstimmen:

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 2  Nein 5  Enthaltungen 0

 

Abschließend lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen: