Sitzung: 27.01.2022 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Freizeit, Sicherheit und Ordnung
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0053/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Die der Anlage beigefügte Entgeltordnung für Onlinebuchungen von
(privaten) Ferienunterkünften über das Reservierungssystem der Stadt Jever wird
beschlossen.
Frau Brunken trägt aus der Beschlussvorlage vor und
erläutert den Mehrwert für die Gäste als auch für die Hotels und
Ferienunterkünfte einer Online-Buchbarkeit über die Homepage der Stadt Jever.
Durch diesen zeitgemäßen Service könnten u.a. mehr Übernachtungsgäste gewonnen
werden und die Vermieter somit mehr Einnahmen erzielen. Voraussetzung für die
Online-Buchbarkeit ist die Beteiligung der Gastgeber. Frau Brunken erklärt,
dass sich die Stadt Jever derzeit die Kosten für das Reservierungssystem Secra
mit der Stadt Schortens zur Hälfte teile. Mit dem zusätzlichen Tool der
Online-Buchbarkeit entstünden der Stadt Jever Zusatzkosten, die durch eine
übliche Provision und eine Buchungsgebühr refinanziert werden sollen. Mit der
bewusst niedrig angesetzten Provision in Höhe von 8% brutto sowie der
Kostenfreiheit in den ersten 6 Monaten sollen möglichst viele Vermieter für die
Online-Buchbarkeit akquiriert werden. Frau Brunken geht auf die besonderen
Bedingungen und Kosten für die Online-Buchbarkeit von Hotels ein (Vorhandensein
eines mit Secra kompatiblen Reservierungssystems etc.).
Frau Remmers erkundigt sich nach den Gründen für das
Desinteresse bei den Hoteliers an einer Online-Buchbarkeit über die Stadt
Jever. Diese seien bereits ausgelastet, hätten Stammgäste, momentan kein
Interesse oder die Homepage sei nicht nach ihrer Vorstellung, gibt Frau Brunken als Beispiele an.
Herr Bürgermeister Albers erklärt, dass die bisher weniger erfolgreiche
Akquise mitunter sicherlich der Corona-Situation geschuldet sei, da u.a. der
persönliche Kontakt nicht stattfinden konnte. Die Verwaltung werde aber weitere
Anläufe nehmen, um das Angebot konkret zu vermitteln.
Frau Raquet kann sich nicht vorstellen, dass der Gast
bereit sei, eine Buchungsgebühr in Höhe von 10 Euro zu zahlen.
Frau Brunken erwidert, dass Buchungsgebühren üblich seien
und die Summe von 10 Euro, die für den Gast auch transparent dargestellt werde,
im Vergleich zu anderen Buchungsportalen moderat sei. Die Kosten seien so
kalkuliert worden, dass sich auch der Gast beteiligen müsse. Andernfalls würden
bei einer Erhöhung der Provision auf beispielsweise 15% deutlich weniger Einnahmen
für die Vermieter übrigbleiben.
Auf Frau Remmers wirke die
Buchungsgebühr in Höhe von 10 Euro abschreckend. Dann würde sie es als Gast
vorziehen, den Gastgeber direkt zu kontaktieren.
Herr Ulferts will wissen, wie die Festlegung auf 8%
Provision zustande käme. Andere Portale wie beispielweise Booking.com würden
mehr Provision nehmen. Er findet die 10 Euro Buchungsgebühr für den Gast
ebenfalls abschreckend und würde dafür lieber die Provision erhöhen.
Frau Brunken wiederholt, dass eine Buchungsgebühr gang und
gäbe und die Summe von 10 Euro im regionalen Vergleich gering sei. Der Gast
habe weniger Aufwand und sei ihrer Meinung nach bereit, für diesen Service auch
zu zahlen. Für die Verwaltung bedeute die Buchungsgebühr kein Mehraufwand, da
diese dem Gastgeber zusammen mit der Provision in Rechnung gestellt würde. Frau
Brunken führt weiter aus, dass vorrangig erstmal Gastgeber für den
Onlinebuchungsservice gewonnen werden. Die Provision sollte daher zunächst
niedrig angesetzt und frühestens nach drei Jahren schrittweise um ca. 1% erhöht
werden. Das Erreichen der Gewinnschwelle sei bei ca. 60 Buchungen im Jahr zu
erwarten und davon sei man noch weit entfernt. Zurzeit finanziere die Stadt
Jever das Reservierungssystem und erziele keine Einnahmen.
Herr Janßen lobt den Vorschlag der Verwaltung zur
Online-Buchbarkeit. In seinen Augen sei diese eine Entlastung sowohl für die
Gäste als auch für die Gastgeber, also eine Win-win-Situation. Herr Janßen
schlägt vor, die Online-Buchbarkeit zu testen und ggf. später wieder zu
beenden, wenn diese nicht die erwünschte Wirkung erziele.
Frau Remmers erkundigt sich nach den
Kündigungsmöglichkeiten des Reservierungssystems Secra. Frau Brunken antwortet, dass die normalen Kündigungsfristen (3
Monate zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres) gelten würden und auch
einzelne Tools wie das Online-Buchungsmodul kündbar seien. Die
Zahlungsverpflichtung beginne erst, wenn die Online-Buchbarkeit gegeben sei.
Dabei seien die Kosten bis 100 Gasgeberdarstellungen fix, die den Onlinebuchungsservice
nutzen können (im Reservierungssystem der Stadt Jever sind derzeit 37
Ferienunterkünfte eingestellt).
Frau Raquet lehnt eine Buchungsgebühr für den Gast ab und
würde dafür die Provision erhöhen auf beispielsweise 10%. Die Zweiteilung der Kosten
sei ihrer Ansicht nach zu bürokratisch. Sie schlägt vor, die Online-Buchbarkeit
ein paar Jahre auszuprobieren.
Herr de Neidels stellt die Frage, ob eine eigene Homepage der
Tourist-Information möglicherweise dabei helfen könnte, mehr als 60 Buchungen
jährlich zu erreichen.
Frau Brunken erläutert den Mehrwert einer eigenen Homepage.
Die Steigerung der Buchungszahlen hänge von vielen Faktoren ab, wovon eine
touristische Homepage ein wichtiger sei.
Herr Ulferts möchte bereits jetzt die Messlatte auf 9 oder
10% Provision setzen. Außerdem betont er die Wichtigkeit der Bewerbung und
Präsenz im Internet.
Frau Brunken sieht in der Erhöhung der Provision eine
Schwierigkeit, Vermieter zu gewinnen. Herr
Bürgermeister Albers ergänzt, dass in Jever die Situation speziell sei.
Hier herrsche vielfach die Mentalität „Der Tourist kommt von allein“ vor. In
der Umbruchsituation in Richtung Digitalisierung sei nicht der Tourist die
Hürde, sondern der Gastgeber vor Ort. Daher müsse die Sache langsam angegangen
werden. Der Vorschlag zur Online-Buchbarkeit sei moderat und sinnvoll und müsse
als Chance betrachtet werden.
Frau Remmers bemerkt, dass sie die sechsmonatige kostenlose
Testphase für sinnvoll hält, Gastgeber zu gewinnen.
Herr Ulferts schließt sich dem Vorschlag von Frau Raquet an
und beantragt, die in der Entgeltordnung für Onlinebuchungen von (privaten)
Ferienunterkünften über das Reservierungssystem der Stadt Jever vorgesehene
Buchungsgebühr für den Gast in Höhe von 10 Euro zu streichen.
Sodann lässt die Vorsitzende
über den Antrag abstimmen:
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 2
Nein 5 Enthaltungen 0
Abschließend lässt die Vorsitzende
über den Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen: