Der Vorsitzende  unterbricht die Sitzung, um anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen von allgemeinem Interesse an die Ausschussmitglieder oder die Vertreter der Verwaltung zu richten.

 

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Anschließend eröffnet der Vorsitzende wieder die Sitzung.