Nachtrag: 20.01.2022 Nummer 1
Sitzung: 27.01.2022 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Freizeit, Sicherheit und Ordnung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0062/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Der Mitgliedschaft in der
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. wird rückwirkend zum 01. Juni
2021 zugestimmt.
Frau Brunken schildert den Sachverhalt und betont die
Vorteile einer Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen
e.V.. Gegen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 460 Euro erhalte die
Verwaltung einen umfassenden Service wie beispielsweise den Bezug von aktuellen
Richtlinien und Arbeitsunterlagen. Dies sei vor allem in der Corona-Zeit sehr
wichtig. Ferner konnte aufgrund der Mitgliedschaft bereits ein Gutachten in
2021 in Auftrag gegeben werden, um rechtssicher zu erfahren, unter welchen
Kriterien das Einhalten der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht während
des Badebetriebes gewährleistet werden könne. Insgesamt sei die Mitgliedschaft
also eine sehr sinnvolle Sache, so Frau Brunken.
Frau Remmers erkundigt sich, ob das Abonnement der
Fachzeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten sei. Frau Brunken teilt mit, sie werde prüfen lassen, ob die Verwaltung
die Zeitschrift noch benötige.
Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.