Nachtrag: 20.01.2022 Nummer 1

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. wird rückwirkend zum 01. Juni 2021 zugestimmt.

 

 

 


Frau Brunken schildert den Sachverhalt und betont die Vorteile einer Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.. Gegen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 460 Euro erhalte die Verwaltung einen umfassenden Service wie beispielsweise den Bezug von aktuellen Richtlinien und Arbeitsunterlagen. Dies sei vor allem in der Corona-Zeit sehr wichtig. Ferner konnte aufgrund der Mitgliedschaft bereits ein Gutachten in 2021 in Auftrag gegeben werden, um rechtssicher zu erfahren, unter welchen Kriterien das Einhalten der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht während des Badebetriebes gewährleistet werden könne. Insgesamt sei die Mitgliedschaft also eine sehr sinnvolle Sache, so Frau Brunken.

 

Frau Remmers erkundigt sich, ob das Abonnement der Fachzeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten sei. Frau Brunken teilt mit, sie werde prüfen lassen, ob die Verwaltung die Zeitschrift noch benötige.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.