Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

A)     Den Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Jever wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der von zu entrichtenden Sondernutzungsgebühr 2022 gewährt, welcher mit der Sondernutzungsgebühr verrechnet wird, sodass eine Zahlungspflicht seitens der Nutzungsnehmer nicht entsteht.

 

B)      Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 5.500,00 € beim Produkt P1.5.7.1.001.100 Wirtschaftsförderung, Sachkonto 431700 „Zuweisung an private Unternehmen“, wird beschlossen.

 

 

 

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RF Bunjes zeigt sich zufrieden mit dem Vorschlag der Verwaltung. Ihrer Meinung nach hätten die Gastronomen sehr unter den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gelitten.

 

Die Vorsitzende ergänzt, sowohl Bürger als auch Touristen hätten die Außengastronomie sehr gut angenommen.

 

RH Ultsch weist darauf hin, dass man mit dieser Maßnahme auch dem Sterben des Einzelhandels entgegenwirken könne, woraus wiederum Steuereinnahmen für die Stadt Jever resultieren würden.

 

Auch RH Theemann spricht sich für diese unbürokratische Hilfe aus.

 

RF Beckmann ist der Ansicht, dass die Außengastronomie, gerade am Kirchplatz, mit weniger Autoverkehr noch attraktiver werden könne.

 

RH Schützig zeigt sich erfreut darüber, dass der Vorschlag der SPD und der SWG aufgenommen worden sei.

 

Anschließend lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.