Der Vorsitzende führt zu den Aufgaben des Arbeitskreises aus. Diese sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Er erklärt, der Arbeitskreis stelle ein Gremium dar, das als Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik fungiere und eine beratende Funktion habe. Zudem zähle zu seinen Aufgaben, die Bürgerbeteiligungsprozesse zu überwachen und mögliche Vorschläge für künftige Bürgerbeteiligungsverfahren zu machen. Vorrangiges Ziel dieses Arbeitskreises sei es ferner anhand der Vorhabenliste, die mithilfe des Arbeitskreises aufgestellt werde, die Akzeptanz für Entscheidungen zu verbessern und Konflikte frühzeitiger zu erkennen.

Herr Steppuhn erkundigt sich, ob der Arbeitskreis ausschließlich mehrheitlich Entscheidungen beschließe oder, ob seitens einzelner Mitglieder ebenfalls die Möglichkeit bestehe, sich eigenständig um die Umsetzung einzelner Themen zu kümmern.

Der Vorsitzende erläutert, dass der Arbeitskreis vorrangig Mehrheitsentscheidungen vornehme. Jedes einzelne Mitglied habe aber die Möglichkeit, sich eigenständig mit einzelnen Hinweisen und Anmerkungen an die Koordinierungsstelle „Bürgerbeteiligung“ zu wenden.