Sitzung: 07.03.2022 Arbeitskreis "Bürgerbeteiligung"
Der Vorsitzende
führt zu den Aufgaben des Arbeitskreises aus. Diese sind der Niederschrift als
Anlage beigefügt. Er erklärt, der
Arbeitskreis stelle ein Gremium dar, das als Bindeglied zwischen den
Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik fungiere und eine beratende Funktion
habe. Zudem zähle zu seinen Aufgaben, die Bürgerbeteiligungsprozesse zu
überwachen und mögliche Vorschläge für künftige Bürgerbeteiligungsverfahren zu
machen. Vorrangiges Ziel dieses Arbeitskreises sei es ferner anhand der
Vorhabenliste, die mithilfe des Arbeitskreises aufgestellt werde, die Akzeptanz
für Entscheidungen zu verbessern und Konflikte frühzeitiger zu erkennen.
Herr Steppuhn
erkundigt sich, ob der Arbeitskreis ausschließlich mehrheitlich Entscheidungen
beschließe oder, ob seitens einzelner Mitglieder ebenfalls die Möglichkeit
bestehe, sich eigenständig um die Umsetzung einzelner Themen zu kümmern.
Der Vorsitzende
erläutert, dass der Arbeitskreis vorrangig Mehrheitsentscheidungen vornehme.
Jedes einzelne Mitglied habe aber die Möglichkeit, sich eigenständig mit
einzelnen Hinweisen und Anmerkungen an die Koordinierungsstelle
„Bürgerbeteiligung“ zu wenden.