Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Jever tritt der Entwicklungszone für das Biosphärenreservat „Wattenmeer“ bei.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Runden Tisch“ unter Beteiligung der hiesigen Landwirtschaft zu initiieren, um gemeinsam den Vertrag zum Beitritt der Entwicklungszone für das Biosphärenreservat „Wattenmeer“ vorzubereiten und einen breitestmöglichen Konsens zu erzielen.

 

Albers, Jan Edo, Bürgermeister

nein

Albers, Udo

nein

Beckmann, Sina

ja

Berghaus, Beate

ja

Bollmeyer, Matthias, Dr.

nein

Eden, Stephan

nein

Fischer, Stefan

ja

Haartje-Graalfs, Christina

ja

Harjes, Olaf

ja

Hartwig, Marcus

nein

Janßen, Dieter

ja

Koch, Nicola, Dr.

ja

Kourim, Frank

ja

Menger, Jenny

nein

Montigny, Bettina

ja

Neidels, Oliver de

ja

Oltmanns, Karl

ja

Raquet, Sibylle

nein

Rasenack, Marianne

ja

Remmers, Andrea

nein

Sender, Alfons

nein

Theemann, Hendrik

nein

Thomßen, Almuth

ja

Ulferts, Kai

nein

Ultsch, Jürgen

nein

Vredenborg, Elke

ja

Weil, Elke

nein

Wolken, Wilfried

ja

Zillmer, Dirk

nein

 

Der Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung um 20:47 Uhr.

 


Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, der Verwaltungsausschuss habe den Beschlussvorschlag bezüglich eines Beitrittes der Stadt Jever zur Entwicklungszone für das Biosphärenreservat „Wattenmeer“ in seiner Sitzung vom 22. Februar 2022 dahingehend erweitert, dass die Verwaltung beauftragt werde, einen „runden Tisch“ unter Beteiligung der hiesigen Landwirtschaft zu initiieren, um gemeinsam den Vertrag zum Beitritt der Entwicklungszone vorzubereiten.

 

Bürgermeister Albers hebt hervor, dass sich die Stadt Jever bereits seit langer Zeit mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetze. Bereits frühzeitig habe die Stadt Jever dem Klima- und Umweltschutz eine enorme Bedeutung zugewiesen und entsprechende finanzielle Mittel für die Umsetzung von Klimaschutz- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Er teilt ferner mit, auch im „Leitbild 2025“ sei festgeschrieben, dass sich die Stadt Jever zu einer „fairen“ Stadt entwickeln solle und gezielt den fairen und regionalen Handel auf kommunaler Ebene unterstütze. Mit der Anerkennung der Stadt Jever als „Fairtrade-Stadt“, aber auch mit dem Zusammenschluss regionaler Erzeuger und Gastronomen zum Netzwerk „Jeverländer Speisenkammer“ sowie dem Beitritt der Stadt Jever als Kooperationspartner der Initiative „Echt grün – Eure Landwirte“ sei die Umsetzung dieses Ziels vorangetrieben worden. Der Bürgermeister erinnert weiterhin an eine am vergangenen Dienstag stattgefundene Veranstaltung, die durch die örtlichen Landvolkvereine organisiert worden sei. In dieser Veranstaltung hätten die anwesenden Vertreter/-innen der Landwirtschaft nochmals ihre Bedenken im Falle eines Beitritts der Stadt Jever zu der Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ geäußert. Letztlich sei seitens der Landvolkvereine und Landwirte der Vorschlag unterbreitet worden, der Entwicklungszone nicht beizutreten und stattdessen einen gesonderten Weg, den „Jeverländer Weg“ einzuschlagen, um gemeinsam Nachhaltigkeit, Landschaftspflege und Biodiversität zu fördern. Er persönlich befürwortet diesen „Jeverländer Weg“, da eine Lösung, die von allen Seiten getragen werden könne, für die Stadt Jever seiner Ansicht nach gewinnbringender sei. Aus diesem Grund werde er einem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ nicht zustimmen.

 

Der Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung um 19:27 Uhr erneut, um den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern der Landvolkvereine sowie der hiesigen Landwirtschaft die Gelegenheit zu geben, sich zum Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ zu äußern und gegebenenfalls Fragen an den Rat zu stellen.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung äußern mehrere Vertreter/-innen der hiesigen Landwirtschaft sowie der Landvolkvereine ihre Bedenken und Sorgen hinsichtlich eines möglichen Beitritts der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“. Fragen, die an einzelne Ratsmitglieder gestellt werden, werden im weiteren Verlauf der Sitzung durch die jeweiligen Ratsmitglieder beantwortet. Ferner werden seitens einer Bürgerin und des Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz e.V. auch Chancen und Vorteile bei einem Beitritt vorgebracht.

 

Sodann eröffnet der Ratsvorsitzende die Sitzung um 19:44 Uhr erneut.

 

Ratsherr Albers teilt für die Gruppe SWG / FB mit, dass sie einen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone Biosphärenreservat „Wattenmeer“ ablehne und merkt an, dass ein Beitritt zur Entwicklungszone Biosphärenreservat „Wattenmeer“ eine weitreichende Entscheidung sei. Diese Entscheidung nunmehr innerhalb eines recht kurzen Zeitraumes zu treffen, sei seiner Ansicht nach nicht zu befürworten. Auch wenn ein Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone bereits vor circa zwei Jahren beraten worden sei, wäre eine längere Vorbereitungszeit wünschenswert gewesen, um sich intensiver mit der Thematik auseinandersetzen zu können. Ferner merkt er an, insbesondere die antragstellende Fraktion setze sich verstärkt für die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsverfahren ein. Nunmehr lehne sie jedoch eine von der CDU-Fraktion vorgeschlagene und beantragte Umsetzung eines vorherigen öffentlichen Bürgerbeteiligungsverfahrens ab. Dass die Entscheidungsfindung zu dieser Thematik nicht einfach sei, sei zudem daran erkennbar, dass selbst nicht alle ostfriesischen Inseln der Entwicklungszone beigetreten seien. Ratsherr Albers macht deutlich, dass die bisherigen Informationen, welche den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden sei, die Gruppe SWG / FB darin bestärke, einen Beitritt zur Entwicklungszone abzulehnen. Er weist des Weiteren darauf hin, dass die Flächen Deutschlands bereits vielfach durch bestehende Landschaftspläne, Landesraumpläne, Flächennutzungspläne etc. beplant seien und führt aus, dass eine weitere Beplanung nicht erforderlich und unnötig sei. Ratsherr Albers gibt weiterhin zu bedenken, dass bisher lediglich die Bedenken der Landwirtschaft gehört worden seien. Eventuelle negative Auswirkungen, die im Falle eines Beitrittes der Stadt Jever zur Entwicklungszone Biosphärenreservat „Wattenmeer“ für übrige Bereiche, beispielsweise für die Stadt Jever hinsichtlich der notwendigen Erschließung neuer Gewerbegebiete auftreten könnten, seien nicht thematisiert worden. Derzeit sei nicht bekannt, ob ein Beitritt zur Entwicklungszone die Ausweisung möglicher neuer Flächen als Gewerbeflächen gefährde. Außerdem bemängelt er, dass bei einem Beitritt neben dem Landkreis Friesland und dem Land Niedersachsen eine weitere bürokratische Ebene geschaffen werde, die in Planungen der Stadt eingreifen könne. Dies sei ausdrücklich abzulehnen. In diesem Zusammenhang verweist Ratsherr Albers auf die Thematik Brauchtumsfeuer. Diese Thematik mit geringfügiger Bedeutung habe in den vergangenen beiden Jahren zahlreiche Behörden beschäftigt. Dabei würden zahlreiche größere Probleme bestehen. Auch sollte sich die Stadt Jever seines Erachtens mit Angelegenheiten auseinandersetzen, die von größerer Notwendigkeit und Bedeutung seien als der Beitritt zur Entwicklungszone Biosphärenreservat „Wattenmeer“. Abschließend führt Ratsherr Albers aus, dass die SWG-Fraktion im Jahr 2020 einen Antrag gestellt habe, mit dem die Verkaufsbedingungen für Gewerbeflächen dahingehend geändert werden sollten, dass Hallendächer mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten seien. Diesen Antrag habe die SPD-Fraktion seinerzeit mit der Begründung abgelehnt, dass eine solche Regelung einen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Käuferinnen und Käufer darstelle. Dass sich die SPD-Fraktion nunmehr jedoch für einen Beitritt zur Entwicklungszone ausspreche, sei für ihn nicht verständlich, zumal dieser Beitritt einen erheblicheren Eingriff für unterschiedliche Bereiche zur Folge haben könnte.

 

Ratsherr Theemann führt aus, dass sich der Rat der Stadt Jever, sofern er beabsichtige, der Entwicklungszone Biosphärenreservat „Wattenmeer“ beizutreten, ebenfalls mit den konkreten Kriterien eines Beitritts beschäftigen müsse. Diese intensive Auseinandersetzung mit den Kriterien sei nicht erfolgt, weshalb er die Bedenken des Ratsherrn Albers uneingeschränkt teile. Er teilt mit, insgesamt existierten 40 Kriterien, die bei einem Beitritt zur Entwicklungszone hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Stadt zu betrachten seien. Ratsherr Theemann nennt beispielsweise die rechtliche Sicherung, bei der der Schutzzweck sowie die Ziele für die Pflege und Entwicklung des Biosphärenreservates als Ganzes und in den einzelnen Zonen rechtlich zu sichern seien. Ferner seien der Schutzzweck und die Ziele durch Programme und Pläne der Landes- und Regionalplanung sowie der Bauleitplanung zu unterstützen. Dies bedeute seiner Ansicht nach, dass Einschränkungen für die Stadtentwicklung sowie für die Landwirtschaft erfolgten. Auch die Entwicklung von Gewerbegebieten werde beeinträchtigt, sodass möglicherweise Wettbewerbsnachteile entstehen könnten. Zudem hebt er hervor, dass innerhalb von drei Jahren nach Anerkennung des Biosphärenreservates durch die UNESCO eine leistungsfähige Verwaltung des Biosphärenreservates etabliert werden müsse. Die Schaffung von Haushaltsmitteln sei ebenfalls vorgesehen. Dies sei jedoch in den gesamten Vorberatungen zu keinem Zeitpunkt thematisiert worden. Ferner sei innerhalb dieses Zeitraumes ein abgestimmtes Rahmenkonzept erstellt und vorgelegt werden. Auch dieses müsse finanziert und im Rahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden. Des Weiteren werde ein Veränderungswille vorausgesetzt, indem Ziele, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Landschaften und Lebensräumen sowie zur Regeneration beeinträchtigter Flächen darzulegen und umzusetzen seien. Personelle, technische und finanzielle Voraussetzungen zur Realisierung des Monitorings im Biosphärenreservat seien ebenfalls zu schaffen. Ratsherr Theemann macht deutlich, dass allein aus diesen Gründen und der sich in den nächsten Jahren voraussichtlich negativen Entwicklung der Haushaltssituation ein Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone Biosphärenreservat „Wattenmeer“ nicht zu befürworten sei. Er erklärt weiterhin, dass es im Rahmen der Transparenz erforderlich gewesen wäre, wenn die Öffentlichkeit über diese Konsequenzen eines Beitritts zur Entwicklungszone vollumfänglich informiert worden wäre und teilt mit, dass die Stadt Jever seiner Ansicht nach ein grundsätzliches Umsetzungsproblem habe. Als Beispiel nennt Ratsherr Theemann den seitens der FDP-Fraktion im März 2021 gestellten Antrag zur Optimierung des touristischen Angebots. Mittels dieses Antrages werde angestrebt, eine Wanderroute am Moorlandstief zu entwickeln. Dieser Antrag liege im Zielgebiet dessen, was auch ein Biosphärenreservat beabsichtige, jedoch ohne Schaffung eines zusätzlichen „Labels“. Ebenfalls sei die Akzeptanz bei der hiesigen Bevölkerung von enormer Bedeutung für ein erfolgreiches Biosphärenreservat. Diese Akzeptanz sei in Jever jedoch nicht vorhanden, stattdessen jedoch konstruktive Ideen für eine Alternative zu einem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“. Dieser alternative Vorschlag, der „Jeverländer Weg“, sei ausdrücklich zu begrüßen. Ratsherr Theemann teilt mit, dass durch diesen Vorschlag ein Mehrwert für die Stadt erzielt werden könne, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen und weitere Konzepte erstellt würden. Er betont abschließend, dass eine solch entwickelte Alternative eine reelle Bürgerbeteiligung darstelle und nachhaltig sei. Für Nachhaltigkeit werde kein Biosphärenreservat benötigt. Die FDP-Fraktion werde einem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ nicht zustimmen. Ratsherr Theemann beantragt sodann im Namen der CDU-Fraktion, der Gruppe SWG / FB und der FDP-Fraktion, für die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt eine geheime Abstimmung durchzuführen. Er beantragt ferner die Durchführung einer namentlichen Abstimmung, sollte die erforderliche einfache Mehrheit für eine geheime Abstimmung verfehlt werden.

 

Ratsfrau Beckmann führt aus, für sie sei es nicht verständlich, dass eine längere Vorbereitungszeit gewünscht werde, um sich intensiver mit der Thematik auseinandersetzen zu können und hebt hervor, dass diese Thematik bereits im Jahr 2020 aufgrund der Anregung des Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz e.V. zu einem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ beraten worden sei. Seinerzeit sei die weitere inhaltliche Befassung mit einem möglichen Beitritt mehrheitlich abgelehnt worden. Sie weist darauf hin, dass sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sich bereits im Jahr 2020 für einen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ ausgesprochen hätten. Dass diese Thematik nunmehr zeitiger als üblich beraten werde, sei darin begründet, dass ein Beitritt lediglich noch bis spätestens zum 01. April 2022 möglich sei. Nach Ablauf dieser Frist habe die Stadt Jever erst im Jahr 2032 erneut die Möglichkeit, der Entwicklungszone Biosphärenreservat „Wattenmeer“ beizutreten. Weiterhin erklärt Ratsfrau Beckmann, dass zügigere politischere Entscheidungsprozesse, beispielsweise für den Bau von Biogasanlagen oder Hallenneubauten, wünschenswert seien. In den vergangenen Wochen sei ein möglicher Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone kontrovers diskutiert worden. Oftmals seien als Begründung für eine Ablehnung des Beitritts Sorgen und Ängste dargelegt worden, die entsprechend medial unterstützt worden seien. Sie macht zudem deutlich, dass in der am vergangenen Dienstag stattgefundenen Veranstaltung, die durch die örtlichen Landvolkvereine organisiert worden sei, dargestellt worden sei, dass für die Verwaltung eine zusätzliche Stelle geschaffen werden müsse, um die Aufgaben zu koordinieren. Ratsfrau Beckmann betont, dass dies richtig sei, jedoch nur, wenn die Stadt Jever beabsichtige, ein eigenes Biosphärenreservat zu gründen. Dies sei jedoch nicht gewollt. Das Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“ verfüge bereits über eine eigenständige Verwaltung, die auch die Öffentlichkeitsarbeit wahrnehme. Eventuell anfallende Arbeiten könnten beispielsweise von der / dem neu einzustellenden Klimaschutzmanager/-in übernommen werden. Ferner sei in der Veranstaltung am vergangenen Dienstag auch geäußert worden, dass im Falle eines Beitritts der Stadt Jever zur Entwicklungszone das Fahrradfahren innerhalb des Gebietes des Biosphärenreservates nicht gestattet sei. Ebenso sei geäußert worden, dass der Bau von Windkraft- und Solaranlagen sowie die Errichtung einer Paddel- und Pedalstation dann nicht möglich sei. Gemäß den Ausführungen der UNESCO würden Biosphärenreservate jedoch das nachhaltige Wirtschaften in diesen genannten Bereichen explizit ermöglichen, fördern und fordern. Konkreter Arbeitsschwerpunkt eines Biosphärenreservates sei der Klimaschutz. Die Errichtung von Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien sei folglich auch weiterhin gestattet. Sie macht außerdem deutlich, dass der Rat der Stadt Jever in seiner heutigen Sitzung ausschließlich über den Beitritt der Stadt zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ zu entscheiden habe. Des Weiteren teilt Ratsfrau Beckmann mit, dass ein späterer Zugriff durch Dritte, wie er u.a. von der Landwirtschaft befürchtet werde, nicht erfolgen werde. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Biosphärenreservates gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes, die auch Beschränkungen für die Landwirtschaft enthalten würden und dessen Bestimmungen geändert werden könnten. Einschränkungen durch einen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates seien dagegen nicht zu befürchten. Vielmehr könne zukünftig gegebenenfalls die Möglichkeit bestehen, Fördergelder zu generieren, wenn die Stadt der Entwicklungszone beitrete. Ratsfrau Beckmann erklärt des Weiteren, durch einen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone würde die nachhaltige Entwicklung Jevers gefördert und die Stadt auch für künftige Generationen lebenswert gestaltet. Die Stadt Jever habe mit der Auszeichnung zur „Fairtrade-Stadt“ und dem Ziel, „Fahrradstadt“ zu werden, bereits erste Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung umgesetzt. Ein Beitritt zur Entwicklungszone würde diese Stadtentwicklung unterstreichen. Zudem würde durch einen Beitritt die Entscheidungsfreiheit geschaffen, sich einem regionalen Wirtschaftskreislauf anzuschließen. Aus Biosphärenreservaten hergestellte Produkte, wie das „Jever Pilsener“ könnten beispielsweise werbewirksam vermarktet werden. Abschließend verdeutlicht sie anhand einer Studie, dass die Tourismusleistung in Bereichen von Biosphärenreservaten deutlich höher sei als in anderen Bereichen. Insbesondere das Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“ profitiere in hohem Maße. Abschließend appelliert Ratsfrau Beckmann, dem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ zuzustimmen und betont, dass sich die Stadt Jever und ihre Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch deren Gewerbetreibende den Herausforderungen der Zukunft stellen und dem Klimawandel entgegentreten müsse. Dies könne die Stadt Jever mit einem Beitritt zur Entwicklungszone signalisieren.

 

Ratsherr Eden wirft ein, dass durch das bestehende Netzwerk „Jeverländer Speisenkammer“ bereits qualitativ hochwertige und regional produzierte Produkte beworben würden, deren zusätzliche Vermarktung durch das Label „Biosphärenreservat“ nicht erforderlich sei.

 

Ratsherr Fischer teilt für die SPD-Fraktion mit, dass die letztliche Entscheidung über einen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ von allen Beteiligten und Betroffenen getragen werden müsse. Er führt ferner aus, dass ein Beitritt zur Entwicklungszone ein Signal darstelle, um sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen und dem Klimawandel entgegenzutreten. Das Ziel müsse es vorrangig sein, die hiesige Landwirtschaft zukunftssicher aufzustellen, sodass auch künftige Generationen gewinnerbringend wirtschaften könnten. Hierfür sei es notwendig, dass die Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Klima gemeinsam gedacht würden. Weitere Einschränkungen oder gar negative Auswirkungen für die Landwirtschaft seien mit dem Beitritt zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates dagegen nicht zu befürchten und würden seitens der hiesigen Politik nicht beabsichtigt. Die aktuell geltenden Einschränkungen für die Landwirtschaft hätten nicht die Kommunen zu verantworten, sondern seien von der Europäische Union (EU) beschlossen worden. Des Weiteren erklärt Ratsherr Fischer, dass Schülerinnen und Schüler u.a. durch Projekttage einen Einblick sowohl in die konventionelle Landwirtschaft als auch in die biologische Landwirtschaft erhielten. Dadurch werde ein besseres Verständnis für die Lebensmittelproduktion, aber auch für Nachhaltigkeit geschaffen. Abschließend betont er, der zu schließende Vertrag mit der Nationalparkverwaltung müsse rechtssicher sein und verweist in diesem Zusammenhang auf den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Wilhelmshaven und der Nationalparkverwaltung, der der Stadt Jever als Orientierung dienen könnte.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer führt für die CDU-Fraktion aus, dass sie einem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ nicht zustimmen werde und erklärt, dass die Stadt Jever keine Nationalparkkommune sei. Zum jetzigen Zeitpunkt seien zudem im Falle eines Beitritts der Stadt Jever keine Vorteile erkennbar. Er hebt hervor, dass die Stadt Jever sowie die Gewerbetreibenden ohnehin bereits von einem höheren Tourismusaufkommen profitierten, der aufgrund der unmittelbaren Nähe Jevers zur Nordseeküste herrsche. Für die Gemeinde Sande, die bereits seit mehreren Jahren der Entwicklungszone angehöre, stelle sich die Situation durch die Lage des Ortsteiles Cäciliengroden rückwärtig des Deiches, vor dem der Nationalpark „Wattenmeer“ beginne, anders dar. Der Beitritt der Gemeinde Sande zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ sei für die Gemeinde mithin eine Bereicherung. Des Weiteren teilt Ratsherr Dr. Bollmeyer mit, dass die hiesige Landwirtschaft aber auch die Wirtschaft in den vergangenen öffentlichen Sitzungen, in der über den Beitritt debattiert worden sei, ihre Bedenken u.a. bezüglich der zukünftigen Stadtentwicklung oder die Zukunftssicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe deutlich zum Ausdruck gebracht hätten, die nach Ansicht der CDU-Fraktion ebenfalls Berücksichtigung finden sollten. Ferner verweist er auf den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Wilhelmshaven und der Nationalparkverwaltung und teilt mit, dass dieser Vertrag ebenfalls berücksichtigt werden müsse und ein ähnlicher Vertrag gegebenenfalls auch für Jever Anwendung finden könne. Zudem betont Ratsherr Dr. Bollmeyer, für seine Fraktion sei es ebenfalls von Bedeutung, dass den Bürgerinnen und Bürgern vor einem möglichen Beitritt zur Entwicklungszone die Möglichkeit geboten werde, sich im Rahmen eines öffentlichen Bürgerbeteiligungsverfahrens einzubringen. Aus diesem Grund beantragt er für die CDU-Fraktion, vor Beschlussfassung des Rates über einen möglichen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ ein öffentliches Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen. Dass eine Bürgerbeteiligung in dieser Thematik von der Mehrheit des Rates nicht gewünscht sei, sei nicht zu befürworten. Außerdem sei im Rahmen der Diskussionen seitens zahlreicher Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben worden, dass ein Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone in der heutigen Zeit unerlässlich sei, jedoch seien kaum konkrete Vorteile benannt worden. Dieser Entwicklungszone nunmehr beizutreten, nur weil er in der heutigen Zeit unerlässlich sei, könne für jeden einzelnen nicht zielführend sein. Das Wattenmeer sei unstrittig ein weltweit einzigartiger Lebensraum, der ebenso wie der Schützenhofbusch, das Moorland, die „Gotteskammer“, der Graftenring oder der Schlosspark in Jever schützenswert sei. Ratsherr Dr. Bollmeyer macht weiterhin deutlich, dass die in der Präsentation der Nationalparkverwaltung genannten Aspekte, wie beispielsweise keine Armut, kein Hunger oder gesundheitliche Wohlergehen auch für seine Fraktion von enormer Bedeutung seien, jedoch sei für die CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar, weshalb u.a. diese Aspekte zum Anliegen des Nationalparks „Wattenmeer“ gemacht würden, da kein ursächlicher Zusammenhang mit dem Schutz des Wattenmeeres bestehe. Außerdem weist er darauf hin, dass die Stadtverwaltung der Insel Borkum im vergangenen Jahr ebenfalls den Beitritt zur Entwicklungszone beschlossen habe, nunmehr jedoch beabsichtigt habe, wieder auszutreten. Es sei sich darauf verständigt worden, zunächst eine Bürgerbeteiligung umzusetzen. Ratsherr Dr. Bollmeyer macht abschließend deutlich, dass sich die Situation angesichts des derzeitigen Krieges zwischen Russland und der Ukraine verändert habe. Seitdem die beiden größten Getreideerzeuger der Welt sich im Krieg befinden würden, würde der Landwirtschaft eine noch größere Rolle zukommen. Die hiesige Landwirtschaft nunmehr weiter einzuschränken, sei wenig durchdacht und nicht gutzuheißen. In diesem Zusammenhang erinnert er, dass die Stadt Jever Unterstützerin der Kampagne „Echt Grün – Eure Landwirte“ sei.

 

Ratsfrau Raquet spricht sich für den Naturschutz in der Region aus, merkt jedoch zugleich an, dass es hierfür keinen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates benötige. Ferner sei im Falle eines Beitritts für sie kein nennenswerter Mehrwert erkennbar. Sie erklärt weiterhin, dass nicht mit Gewissheit gesagt werden könne, ob ein Beitritt zur Entwicklungszone einen späteren Nutzen oder gar zusätzliche Einschränkungen hervorbringe. Nach Auffassung der FDP-Fraktion würden eher zusätzliche Einschränkungen erfolgen. Ratsfrau Raquet nimmt ebenfalls Bezug auf die Äußerungen der Ratsfrau Beckmann und legt dar, dass Biosphärenreservate nach Ausführungen des Bundesnaturschutzgesetzes einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete darstellten. Sie dienten folglich dem Schutz und dem Erhalt von Landschaften, Ökosystemen und Arten. Die ökologische Entwicklung solle nachhaltig gefördert werden. Für Jever sei dies anders als für unmittelbar am Nationalpark Wattenmeer liegende Kommunen ihrer Ansicht nach nicht erforderlich. Sie weist zudem darauf hin, dass der Landkreis Friesland bereits im Jahr 2018 habe verlauten lassen, dass eine Anknüpfung an die „Natura 2000“ erfolge, sodass durchaus Einschränkungen zu befürchten seien. Ratsfrau Raquet hebt abschließend hervor, dass die FDP-Fraktion einem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ nicht zustimmen werde und bekräftigt sodann die seitens des Ratsherrn Theemann im Namen der CDU-Fraktion, der Gruppe SWG / FB und der FDP-Fraktion gestellten Anträge, für die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt eine geheime Abstimmung und im Falle der fehlenden erforderlichen einfachen Mehrheit eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

 

Ratsherr Ulferts hebt die Arbeit der hiesigen Landwirtschaft lobend hervor und dankt dieser für ihre Arbeit. Er teilt mit, dass er es sich nicht anmaßen wolle, einschätzen zu können, welche Folgen ein Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone für die Landwirtschaft mit sich bringe. Abschließend erklärt Ratsherr Ulferts, er spreche sich gegen einen Beitritt aus, da nicht auszuschließen sei, dass künftige Einschränkungen erfolgten.

 

Ratsherr Ultsch spricht sich ausdrücklich dafür aus, den „Jeverländer Weg“ einzuschlagen und teilt mit, Jever sei besonders. Ferner sei er überzeugt, dass auch die hiesigen Landwirtinnen und Landwirte das Wattenmeer zu schützen beabsichtigten. Dass die Landwirtschaft sich gegen einen Beitritt der Stadt zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ ausspreche, sei angesichts der in der Vergangenheit erteilten Auflagen durchaus nachvollziehbar. Er führt aus, dass die Landwirtschaft diese Auflagen mittrage, weil auch sie die Natur schützen wolle. Ratsherr Ultsch macht weiterhin deutlich, dass sich die Landvolkvereine aus Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Jever zusammensetzten. Dass die Umsetzung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens von der Mehrheit des Rates jedoch abgelehnt werde, sei für ihn nicht verständlich. Die hiesige Landwirtschaft habe der Politik einen alternativen Vorschlag zu einem Beitritt zur Entwicklungszone vorgebracht, um sich gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit einzusetzen. Dies sei jedoch offensichtlich mehrheitlich nicht gewollt. Er appelliert abschließend, dem Vorschlag der Landwirtinnen und Landwirte zu folgen und einem möglichen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone abzulehnen.

 

Ratsherr Oltmanns teilt mit, der Stadtrat Jever könne nicht versprechen, dass in den kommenden Jahren keine Veränderungen für die hiesige Landwirtschaft erfolgten und weist darauf hin, dass der Rat der Stadt Jever über keine gesetzgebenden Kompetenzen verfüge. Ferner verweist er auf das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“, mit dem die seitens der Landwirtinnen und Landwirte befürchteten künftigen Einschränkungen und mögliche Maßnahmen, wie beispielsweise ein Repowering oder eine Deicherhöhung, gesetzlich ausgeschlossen würden. Ratsherr Oltmanns merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Stadt Wilhelmshaven bereits der Entwicklungszone beigetreten sei und derzeit eine Erhöhung der Deiche vornehme. In Schortens würden zudem trotz des Beitritts Windparks ausgewiesen. Auch hätte seit dem Beitritt der Gemeinde Sande zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates seines Wissens nach keine einzige Landwirtin bzw. kein einziger Landwirt seinen Betrieb aufgrund dieses Beitrittes aufgeben müssen. Er macht außerdem deutlich, dass die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Vorschlag der CDU-Fraktion, einen ähnlichen Vertragsentwurf – wie sie die Stadt Wilhelmshaven mit der Nationalparkverwaltung geschlossen habe – zu entwickeln, ebenso wie den Vorschlag, einen „Runden Tisch“ unter Beteiligung der hiesigen Landwirtschaft zu initiieren, um gemeinsam den Vertrag zum Beitritt der Entwicklungszone für das Biosphärenreservat „Wattenmeer“ vorzubereiten und einen breitestmöglichen Konsens zu erzielen, unterstützt habe. Es sei daher nicht richtig, dass sich die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einer Bürgerbeteiligung verschließen würden. Dieser Vorschlag sei zudem Bestandteil des in der heutigen Sitzung zu fassenden Beschlusses. Des Weiteren führt Ratsherr Oltmanns aus, dass die FDP-Fraktionen in den Städten Varel und Schortens anders als in Jever gar einen Beitritt der jeweiligen Stadt zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates befürworten würden und teilt abschließend mit, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine geheime Abstimmung ablehne.

 

Ratsherr Eden verdeutlicht, dass im Rahmen dieser geführten Debatte zahlreiche Meinungen geäußert worden seien. Konkrete Argumente für einen Beitritt seien seines Erachtens jedoch nicht vorgetragen worden. Er hebt hervor, dass in den vergangenen Jahren oftmals u.a. Verordnungen geändert worden seien, die mit jedweder Änderung nur weitere Auflagen hervorgebracht hätten. Ratsherr Eden gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die ursprünglichen Fassungen von Verträgen etc. grundsätzlich unproblematisch seien, mit möglichen Änderungen jedoch auch zusätzliche Einschränkungen erfolgen könnten. Aus diesem Grund seien die Bedenken der hiesigen Landwirtschaft durchaus verständlich, weshalb er sich gegen den Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates ausspricht.   

 

Bürgermeister Albers macht abschließend deutlich, dass der Rat der Stadt Jever in seiner heutigen Sitzung ausschließlich über den Beitritt zur Entwicklungszone zu entscheiden habe. Der Beitritt zum Biosphärenreservat sei nicht Gegenstand der heutigen Sitzung. Die Entwicklungszone sei eine von drei Schutzzonen, jedoch jene, die die wenigsten Auflagen erhalten solle. Ferner verdeutlicht er, dass die UNESCO primär das Ziel der Nachhaltigkeit verfolge, sodass nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch in einer Entwicklungszone schützenswerte Bereiche, ähnlich der „Natura 2000“, Landschaftsschutzgebiete oder sonstige Schutzgebiete, ausgewiesen würden. In diesem Zusammenhang hebt der Bürgermeister hervor, dass die UNESCO durchaus Veränderungen in der Landesraumordnung, der regionalen Raumordnung oder der städtischen Planungen erwarte, um deren Ziel zu erreichen. Er gibt weiterhin zu bedenken, die Verwaltung des Biosphärenreservates erhalte mit einem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone den Auftrag, entsprechende schützenswerte Bereiche zu suchen. Aus diesem Grund sei die in heutiger Sitzung des Rates der Stadt Jever zu treffende Entscheidung durchaus auch für die künftige Entwicklung von enormer Bedeutung. Bürgermeister Albers betont, die Stadt Jever verfolge ebenfalls das Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens, damit auch künftige Generationen gut leben könnten. Lediglich der Weg zur Erreichung dieses Ziels sei strittig. Er wiederholt, dass er einem Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates nicht zustimmen werde, da im Falle eines Beitritts der Stadt zur Entwicklungszone das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte seiner Ansicht nach nachhaltig beschädigt werde. Sofern das Vertrauen der Landwirtinnen und Landwirte nicht gewonnen werden könne, könne auch das Ziel der Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft nicht erreicht werden. Der Bürgermeister spricht sich abschließend dafür aus, gemeinsam mit der Landwirtschaft den „Jeverländer Weg“ zu gehen, denn nur damit könne die Stadt nachhaltig erfolgreich sein. 

 

Sodann lässt der Ratsvorsitzende zunächst über den seitens des Ratsherrn Dr. Bollmeyer für die CDU-Fraktion gestellten Antrag, vor einem möglichen Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Wattenmeer“ eine Bürgerbeteiligung umzusetzen, abstimmen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:  Ja 14  Nein 15  Enthaltung 0

 

Ferner bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung über den seitens des Ratsherrn Theemann für die CDU-Fraktion, der Gruppe SWG / FB und der FDP-Fraktion gestellten Antrag, für die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt eine geheime Abstimmung durchzuführen. Er weist zunächst darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever eine einfache Mehrheit erforderlich sei, um die geheime Abstimmung zu beschließen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:  Ja 14  Nein 15  Enthaltung 0

 

Der Ratsvorsitzende bittet abschließend um Abstimmung über den seitens des Ratsherrn Theemann für die CDU-Fraktion, der Gruppe SWG / FB und der FDP-Fraktion gestellten Antrag, für die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Er weist darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 5 S. 2 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever mindestens eine Zustimmung von einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder vorhanden sein müsse, um eine namentliche Abstimmung realisieren zu können. 

 

Abstimmung: mit einer Zustimmung von einem Drittel beschlossen:  Ja 14  Nein 15  Enthaltung 0

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: