Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

A)      Den Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Jever wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der von zu entrichtenden Sondernutzungsgebühr 2022 gewährt, welcher mit der Sondernutzungsgebühr verrechnet wird, sodass eine Zahlungspflicht seitens der Nutzungsnehmer nicht entsteht.

 

B)      Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 5.500,00 € beim Produkt P1.5.7.1.001.100 Wirtschaftsförderung, Sachkonto 431700 „Zuweisung an private Unternehmen“, wird beschlossen.

 

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: