Sitzung: 10.03.2022 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0072/2021-2026
a)
Der Jahresabschluss 2012 der Stadt
Jever in der Fassung vom 06.05.2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
beschlossen.
b)
Für das Haushaltsjahr 2012 wird
der Bürgermeisterin Frau Dankwardt die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10
NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.
c)
Das außerordentliche Ergebnis in
Höhe von 32.351,65 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG und § 24 Abs. 1
KomHKVO mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
d)
Das ordentliche Ergebnis in Höhe von
-898.341,12 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr.
10 NKomVG i.V.m. § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem auf
die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 4.027,44 € der
zweckgebundenen Rücklage zugeführt und nach Abzug des Überschusses des
außerordentlichen Ergebnisses mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von
870.016,91 € gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO als Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: