Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

a)      Der Jahresabschluss 2012 der Stadt Jever in der Fassung vom 06.05.2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

b)      Für das Haushaltsjahr 2012 wird der Bürgermeisterin Frau Dankwardt die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

 

c)      Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 32.351,65 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m.  § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.

 

d)      Das ordentliche Ergebnis in Höhe von -898.341,12 € wird  gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 4.027,44 € der zweckgebundenen Rücklage zugeführt und nach Abzug des Überschusses des außerordentlichen Ergebnisses mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 870.016,91 € gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO als Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen.

 

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: