Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 12, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die der Anlage beigefügte Entgeltordnung für Onlinebuchungen von (privaten) Ferienunterkünften über das Reservierungssystem der Stadt Jever wird beschlossen.

 

 

 


Der Ratsvorsitzende eröffnet die Sitzung um 20:52 Uhr erneut.

 

Ratsfrau Raquet teilt mit, dass die FDP-Fraktion diesen vorliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Onlinebuchungen über das Reservierungssystem der Stadt Jever für wenig durchdacht halte, da mit der Einführung einer Provision und einer Buchungsgebühr eine Zweiteilung entstehe, die einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordere. Dass die / der Vermieter/-in diese Buchungsgebühr von den jeweiligen Gästen einfordern und an die Stadt weiterleiten müsse, sei zudem umständlich. Ferner merkt sie an, dass bei Beschlussfassung dieser Entgeltordnung lediglich ein minimaler Mehrertrag erzielt werde, sodass die Erhebung einer Buchungsgebühr letztlich nicht notwendig sei. Ratsfrau Raquet führt weiterhin aus, dass bei zahlreichen übrigen Buchungsportalen keine zusätzlichen Buchungsgebühren erhoben würden und gibt zu bedenken, dass die / der jeweilige Vermieter/-in die Buchungsgebühr von den Gästen möglicherweise nicht einfordere und entsprechend zweimal belastet werde. 

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer führt für die CDU-Fraktion aus, dass sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde und erklärt, dass die Erhebung einer Buchungsgebühr in Höhe von 10,00 €, die bei einer Onlinebuchung von privaten Ferienunterkünften zusätzlich zu entrichten sei, ein falsches Signal an die Gäste darstelle. Ferner sei bei einer positiven Beschlussfassung über diese Entgeltordnung zu erwarten, dass potenzielle Gäste unmittelbar bei den Vermieterinnen und Vermietern buchen würden und das Reservierungssystem der Stadt Jever deutlich seltener in Anspruch genommen werde.

 

Ratsherr Eden macht deutlich, dass anderweitige Buchungsportale von einer positiven Beschlussfassung des Rates über diese Entgeltordnung profitieren würden, da diese möglicherweise keine Buchungsgebühr erheben würden und folglich mehrere Buchungen generieren könnten. Zudem teilt er mit, dass zahlreiche andere Kommunen keine entsprechenden Regelungen bezüglich einer Buchungsgebühr getroffen hätten. Seiner Ansicht nach sei diese im Entwurf vorliegende Entgeltordnung wenig zielführend und die Idee zur Einführung einer Buchungsgebühr nicht zu begrüßen. Abschließend führt Ratsherr Eden aus, dass lediglich eine Provision über die Vermieterin / den Vermieter denkbar sei, die anteilig von dem erzielten Umsatz an die Stadt Jever zu entrichten sei.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: