Herr Udo Albers hinterfragt bzgl. der neu angelegten 30er-Zone an der BBS an der Schützenhofstraße, wer diese Zonen angeordnet habe, ob dies in Rücksprache mit der Stadtverwaltung geschehen sei und mit welcher Begründung. Der Bürgermeister führt aus, dass die Zuständigkeit beim Landkreis liege. Eine Stellungnahme erfolge mit der Niederschrift.

 

Stellungnahme von Herrn Schwarz, Abteilungsleiter Ordnung:

 

„Es handelt sich um eine Landesstraße, für die der Landkreis zuständig ist. In dem Verfahren wurden wir stets informiert. Das Thema ist auch in der Verkehrssicherheitskommission besprochen worden. Danach hat der Landkreis in eigener Zuständigkeit (gem. den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung) eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Diese liegt mir vor und ist auch nicht zu beanstanden. Weitere Fragen sollten an das Straßenverkehrsamt des Landkreises gerichtet werden.“

 

 

Des Weiteren macht Herr Udo Albers darauf aufmerksam, dass der Hinweis auf dem Schild im Gewerbegebiet bezüglich des Kreuzhamms entfernt werden könne. Dies bestätigt Herr Rüstmann und erklärt, dass die Entfernung ohnehin bereits geplant sei.