Ratsherr Albers informiert, dass im Bereich der Berufsbildenden Schulen Jever an der Schützenhofstraße ebenfalls eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h vorgenommen worden sei. Er möchte wissen, wer die Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich veranlasst habe und mit welcher Begründung diese Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt sei.

 

Herr Schwarz teilt mit, dass es sich bei der Schützenhofstraße um eine Landesstraße handele. Die verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich falle in die Zuständigkeit des Landkreises Friesland und sei folglich durch diesen veranlasst worden.

 

Ratsherr Albers erkundigt sich, ob der Landkreis eine Notwendigkeitsprüfung für eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Berufsbildenden Schulen Jever vorgenommen habe. Für ihn sei diese Anordnung nicht verständlich, zumal es sich bei Berufsschülerinnen und Berufsschülern überwiegend um erwachsene Personen handele.

 

Herr Schwarz führt aus, dass die Begründung der vorgenommenen Geschwindigkeitsreduzierung der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises zu entnehmen sei. Er bittet sich diesbezüglich an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Friesland zu wenden.