Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der von dem Planungsbüro HWPlan Stadtplanung vorgestellte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 81“Stadtmitte/Am Kirchplatz wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


Die Vorsitzende begrüßt Herrn Weydringer von dem Planungsbüro HWPlan Stadtplanungen und übergibt das Wort an ihn. Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation erläutert er, dass der Kirchplatz derzeit ein weitgehend unbeplanter Bereich sei und nun mit einem qualifizierten Bebauungsplan überzogen werden solle. Hierbei solle das historisch gewachsene Ortsbild erhalten und geschützt werden. Weiter betont er das bestehende Problem des Wandels des Einzelhandels. Die Eigentümer würden häufig ökonomisch denken und die Leerstände in eine Wohnnutzung umwandeln wollen. Das würde zur Folge haben, dass die Laufkundschaft vergrault werde und die Innenstadt einschlafe. Er betont außerdem den bestehenden Ensembleschutz der Gebäude. Das Mischkerngebiet rings um den Kirchplatz würde einen Vorrang für den Handel im Gegensatz zur Wohnnutzung bedeuten. Zudem zeigt er die Eigentümerstruktur und die derzeitige Situation anhand aktueller Bilder auf. Durch die vermehrten Anträge auf Wohnnutzung im Erdgeschoss sehe die Stadt sich im Zwang zu handeln. Abschließend bittet er den Ausschuss, den Vorentwurf nun im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in die Öffentlichkeit zu geben.

 

Herr Dr. Bollmeyer bedankt sich für die ausführliche Präsentation. Er möchte jedoch zur Stadtgeschichte richtigstellen, dass das der Einzelhandel im Erdgeschoss erst in den letzten ca. 150 Jahren charakteristisch für den Kirchplatz sei. Zuvor war dort ein Friedhof und Wohnhäuser des gehobenen Bürgertums von Jever angesiedelt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes solle deswegen die Entwicklung der letzten 150 Jahre schützen. Dem Vorentwurf könne er zustimmen.

 

Herr Janßen führt aus, dass die Stadt Jever seit Jahren gegen den Leerstand kämpfe. Ferienwohnungen seien rentabler als andere Nutzungen. Der Nachteil sei, dass diese zwar in der Saison bewohnt seien, aber in der Nachsaison leer stünden und sich durch heruntergelassene Rollläden auszeichnen würden. Obwohl diese Entwicklung ein zweischneidiges Schwert sei, müsse gehandelt werden. Man solle die bevorstehende Bürgerbeteiligung abwarten.

 

Herr Harjes betont, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes ein Schritt in die richtige Richtung sei, dennoch werde dadurch nicht die grundsätzliche Problematik der Leerstände gelöst. Er verweist auf das kürzlich vorgestellte Projekt in der Steinstraße/ St.-Annen-Straße und äußert die Befürchtung, dass die Stadt durch Alternativlösungen wie Garagen an Lebendigkeit verliere. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es hier um den Kirchplatz mit einer ganz anderen Problematik gehe.

 

Herr Theemann erklärt, dass er von dem Vorentwurf positiv überrascht sei. Herr Weydringer habe durch eine differenzierte Betrachtung gut dargestellt, worauf es ankäme. Der Vorentwurf hätte bereits die nötige Reife für die Öffentlichkeit. Er betont, dass auch andere Kommunen es geschafft hätten die Innenstadt zu beleben, ohne es zu versäumen, einen ganzheitlichen Blick auf die Innenstadt zu werfen. Herr Rüstmann betont hierzu, dass der ganzheitliche Blick durch das in Planung stehende Innenstadtkonzept nicht aus dem Auge verloren werde. Das Innenstadtkonzept werde zu 90 % durch die „Perspektive Innenstadt“ gefördert. Am Kirchplatz habe ein akutes Problem zum Handeln gezwungen, dennoch werde begleitend das Innenstadtkonzept mit Bürgerbeteiligung ausgearbeitet. Die Vorsitzende bestätigt, dass das Thema unter den Nägeln brenne. Zukünftig sollen durch das Innenstadtkonzept die Einzelprojekte vermieden werden.

 

Herr Udo Albers merkt an, dass bei zukünftigen Betrachtungen beachtet werden solle, dass jede Einschränkung auch eine Entwertung bzw. Enteignung für die Eigentümer bedeuten könne. Die aktuelle Vorstellung des Vorentwurfes sei jedoch gut gelungen.

 

Herr Theemann hinterfragt, ob im Zuge des Denkmalschutzes bezugnehmend auf die GFZ und Geschossanzahl korrigierend eingegriffen werden könne. Herr Weydringer führt dazu aus, dass die angegebenen 12,00 Meter nur ein Maximum darstellen und nicht ausgenutzt werden müssen. Dennoch sei es selbstredend, dass das Denkmalschutzrecht auch bezüglich des Ensembleschutzes eingreifen könne.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.