Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt, die in den beigefügten Plänen dargestellten Straßenzüge bzw. Teilbereiche von Straßenzügen wie folgt als Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Nieders. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Abs. 1 NStrG zu widmen:

 

  1. Widmung des Teilbereiches des Straßenzuges „Treidelweg“, Gemarkung Jever, Flur 7, Flurstück 294/41 als öffentlicher Fuß- und Radweg,

 

  1. Widmung des Teilbereiches Straßenzuges „Am Woltersberg“, Gemarkung Jever, Flur 4, Flurstück 116/36 als öffentliche Straße,

 

  1. Widmung des Teilbereiches des Straßenzuges „Beim Langen Rick“, Gemarkung Jever, Flur 4, Flurstück 116/77 als öffentliche Straße.

 


Herr Rüstmann führt kurz aus, dass die Straßen faktisch bereits genutzt werden. Durch die fehlende Widmung bestehe jedoch keine rechtliche Absicherung. Im Rahmen einer Überprüfung wurden diese nicht gewidmeten Straßenteile festgestellt.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.