Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rahmenplan im Sinne des § 140 Ziffer 4 BauGB bildet für das Sanierungsgebiet Jever IV „Lohne/Schlachte/ Hooksweg/“ mit der Erweiterung um die Wallanlagen die städtebauliche Grundlage für zukünftige Sanierungsmaßnahmen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung im Sanierungsgebiet Jever IV entsprechend des Rahmenplanes voranzutreiben und die jeweiligen Einzelmaßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.       Die Stadt Jever erklärt sich grundsätzlich bereit, den durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Landes Niedersachsen und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der fortgeschriebenen Kosten- und Finanzierungsübersicht genannten und durch den Rahmenplan konkretisierten Maßnahmen aufzubringen.

 

 


Die Vorsitzende begrüßt zum Tagesordnungspunkt 7 die Mitarbeiterinnen Frau Pack-Hast und Frau Lütke-Harmann von der Firma WoltersPartner, sowie Frau Porath von der Firma Planergruppe Oberhausen. Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation stellen die Damen die Arbeitsergebnisse im Rahmen einer Dokumentation vor. Dabei werden die Stärken und Schwächen des Sanierungsgebietes zusammengefasst und die daraus entwickelten Leitbilder vorgestellt. Anschließend werden die aus der Analyse entwickelten punktuellen Maßnahmen dargestellt. Weiter wird noch einmal auf die Ziele, Kosten und Finanzierung hingewiesen und betont, dass die Kosten lediglich einen Handlungsrahmen vorgeben. Abschließend wird zusammengefasst, wie es weiter gehen kann und vorgeschlagen, mit welchen Maßnahmen zeitnah begonnen werden könnte.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die ausführliche Präsentation und stellt fest, dass keine weiteren Fragen aufgekommen sind.

 

Herr Udo Albers erläutert sich bei der Abstimmung zu enthalten, da er die Planungen für die Wallanlagen zum einen befürworte, den Planungsabsichten zum Gelände Kückens jedoch nicht zustimmen könne.

 

Anschließend liest die Vorsitzende den Beschlussvorschlag vor und lässt darüber abstimmen.