Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

1.       Der Rahmenplan im Sinne des § 140 Ziffer 4 BauGB bildet für das Sanierungsgebiet Jever IV „Lohne / Schlachte / Hooksweg“ mit der Erweiterung um die Wallanlagen die städtebauliche Grundlage für zukünftige Sanierungsmaßnahmen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung im Sanierungsgebiet Jever IV entsprechend des Rahmenplanes voranzutreiben und die jeweiligen Einzelmaßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.       Die Stadt Jever erklärt sich grundsätzlich bereit, den durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Landes Niedersachsen und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der fortgeschriebenen Kosten- und Finanzierungsübersicht genannten und durch den Rahmenplan konkretisierten Maßnahmen aufzubringen.

 

 

 


Ratsherr Albers teilt für die Gruppe SWG / FB mit, dass sie sich bei der Abstimmung über die städtebauliche Rahmenplanung enthalten werde und führt aus, zwar seien die Hälfte der in der Rahmenplanung aufgeführten und zur Umsetzung beabsichtigten Maßnahmen ausdrücklich zu befürworten, die andere Hälfte der Maßnahmen sei jedoch aus Sicht der Gruppe SWG / FB nicht zu begrüßen. Er erklärt, die beabsichtigte Sanierung der Graften, durch die u.a. künftig auch ein regelmäßiger Wasseraustausch stattfinden könne, inklusive der Wallanlagen sei zukunftsweisend und von besonderer Bedeutung. Die Wallanlagen dienten zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie Touristinnen und Touristen der Stadt als Attraktion und erhöhten zugleich die Aufenthaltsqualität der Stadt Jever. Zudem sei es zu begrüßen, wenn der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02. Juli 2019 bezüglich des Erhalts und der Freilegung des Bunkers an der Blumenstraße in diesem Zusammenhang ebenfalls umgesetzt werden könne und gegebenenfalls dort auch zusätzliche Parkflächen für Kraftfahrzeuge hergerichtet würden. Ratsherr Albers hebt weiterhin hervor, die Planungen für den Bereich Lohne / Schlachte / Schlachtstraße seien dagegen nicht zu befürworten und merkt an, die jetzige Straßenführung im Bereich der Schlachte sei täglich stark frequentiert. Aus diesem Grund sei es für ihn fraglich, ob eine Steigerung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich gar möglich sei und künftig eine höhere Verweildauer der Bürgerinnen und Bürger sowie der Touristinnen und Touristen erzielt werden könne. Er macht außerdem deutlich, dass die derzeitige Verkehrsführung u.a. ebenfalls für die Zufahrt zum am Hooksweg befindlichen Verbrauchermarkt sowie zur dortigen Werkstatt in Anspruch genommen werde. Auch Busse und Lastkraftwagen würden diese Straße täglich befahren. Ferner würden die Straßen keinerlei Schäden vorweisen. Ratsherr Albers gibt zu bedenken, dass bei einem Beschluss dieser vorliegenden Rahmenplanung die Umgestaltung eines funktionierenden Straßenwegenetzes im Bereich Schlachte / Schlachtstraße mit einem erheblichen finanziellen Aufwand vorgesehen sei. Dies komme seiner Ansicht nach insbesondere im Hinblick auf die geltende Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Jever einem „Schildbürgerstreich“ gleich. Zudem solle der an der Schlachte befindliche öffentliche Parkplatz für einen Kinderspielplatz weichen. Er erklärt, dass seiner Ansicht nach an einer stark frequentierten Straße kein Kinderspielplatz errichtet werden könne. Auch der jetzige Kinderspielplatz an der Schlachte lade im Hinblick auf den dortigen Verkehr nicht unmittelbar zum Spielen ein. Außerdem führt Ratsherr Albers aus, dass sich unweit der Schlachte das ehemalige Betriebsgelände der Firma Kückens befinde, welches noch immer nicht veräußert worden sei und bedauert, dass der Rat der Stadt Jever nicht bereit sei, über einen Kauf dieses Areals zu beraten, obwohl er mit einer Veränderungssperre bereits in Planungen eines Kaufinteressenten eingegriffen habe. Bei dem ehemaligen Betriebsgelände handele es sich seiner Ansicht nach um eine „Innenstadtoase“, die über Entwicklungspotenzial verfüge. Dennoch sei nunmehr von dem mit der Erstellung der Rahmenplanung beauftragten Planungsbüro vorgeschlagen worden, auf diesem Gelände öffentliche Parkflächen zu errichten. Er macht abschließend deutlich, dass die Planungen bezüglich dieses Bereiches inakzeptabel seien und die Gruppe SWG / FB der städtebaulichen Rahmenplanung folglich insgesamt nicht zustimmen könne.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: