Sitzung: 19.05.2022 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0117/2021-2026
a)
Der Jahresabschluss 2013 der Stadt
Jever in der Fassung vom 08.07.2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
beschlossen.
b)
Für das Haushaltsjahr 2013 wird
der Bürgermeisterin Frau Dankwardt und dem Bürgermeister Herrn Albers die
Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
erteilt.
c)
Das außerordentliche Ergebnis in
Höhe von 147.122,65 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG und § 24 Abs. 1
KomHKVO mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
d)
Das ordentliche Ergebnis in Höhe
von -480.409,03 € wird gem. § 58 Abs. 1
Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem
auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 3.094,46 € der
zweckgebundenen Rücklage zugeführt und nach Abzug des Überschusses des
außerordentlichen Ergebnisses mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von
336.380,84 € gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO als Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen.
Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne Diskussion: