Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die für die Stadt Jever eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 60.000,00 € werden gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG entsprechend der beigefügten Anlage angenommen.

 

Ratsherr Albers möchte wissen, ob seitens der Verwaltung in diesem Fall angedacht sei, die Spenderin namentlich zu erwähnen.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass es sich bei der Zuwendung um eine Erbschaft handele, die Spenderin sei folglich bereits verstorben. Nachkommen seien ebenfalls nicht vorhanden. Der Nachlassverwalter habe jedoch bereits ein Schreiben erhalten, in dem die Verwaltung ihren Dank für die Erbschaft zum Ausdruck gebracht habe.

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: