Sitzung: 19.05.2022 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0180/2021-2026
Die
für die Stadt Jever eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 60.000,00 €
werden gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG entsprechend der beigefügten Anlage
angenommen.
Ratsherr Albers möchte wissen, ob
seitens der Verwaltung in diesem Fall angedacht sei, die Spenderin namentlich
zu erwähnen.
Herr Rüstmann erklärt, dass es
sich bei der Zuwendung um eine Erbschaft handele, die Spenderin sei folglich
bereits verstorben. Nachkommen seien ebenfalls nicht vorhanden. Der
Nachlassverwalter habe jedoch bereits ein Schreiben erhalten, in dem die
Verwaltung ihren Dank für die Erbschaft zum Ausdruck gebracht habe.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: