Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 20 NBrandSchG i.V.m § 12 Feuerwehrverordnung und §§ 6 ff. Nds. Beamtengesetz wird Herr Philipp Köhler zum 01. Juni 2022 zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion als Ortsbrandmeister der Ortswehr Cleverns der Freiwilligen Feuerwehr Jever längstens für die Dauer von 2 Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis beauftragt.

 

Sobald die vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge erfolgreich absolviert sind, wird Herr Philipp Köhler gemäß § 20 NBrandSchG i.V.m §§ 6 ff des Nds. Beamtengesetzes bis zum 31.05.2028 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Ortswehr Cleverns der Freiwilligen Feuerwehr Jever ernannt.

 

 


Ratsherr Ulferts verlässt die Sitzung um 19:57 Uhr.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne Diskussion: