Beschluss: Zur Kenntnis genommen.


Frau Ommen trägt anhand der Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Sie führt aus, dass die Grundsituation sich nicht verändert habe und derzeit 12 Kinder bzw. Familien von einer „Nichtversorgung“ betroffen seien.

Frau Raquet erkundigt sich, ob es derzeit einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz gebe, oder ob es sich um eine freiwillige Leistung handle. Sie fragt an, ob der vorhandene Punktekatalog für die Vergabe von Kindertagesplätzen auch auf den Hort Anwendung finde.

Frau Ommen erklärt, dass der Punktekatalog teilweise Anwendung finde.

Herr Steinborn führt aus, dass es derzeit keinen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz gebe. Er trägt vor, dass der Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung im Schulbereich ab dem Jahr 2025 aber komme und daher das Ganztagsbetreuungskonzept weitergeführt und ausgebaut werden müsse.

Frau Menger fragt an, bis wann eine Betreuung im Rahmen des Schulbetriebes möglich und ob der Zeitkorridor ausreichend sei, wenn Familien jetzt eine Betreuung bis 17.00 Uhr benötigen.

Herr Müller erklärt, dass das erwähnte  Ganztagsbetreuungskonzept von Herrn Steinborn künftig eine Gesamtübersicht von Bedarfen und Lösungsmöglichkeiten darstellen werde.

Frau Janßen merkt an, dass „Ganztag“ nicht nur Betreuung sondern auch Bildung beinhalte.

Frau Raquet bitte darum, dass der Punktekatalog für die Vergabe von Kindertagesplätzen für das Kindergartenjahr 2022/2023 dem Protokoll als Anlage – nicht öffentlich -  beigefügt werde.

Herr Kourim lobt die Einrichtung Hort Harlinger Weg und wünscht sich zukünftig für die Familien einen fließenden Übergang von Kindertagesstätte zur Schule im Sinne der „Betreuungszeiten“.

Der Ausschuss nimmt im Übrigen die Ausführungen zu den diesjährigen Platzvergaben im Schülerhort Harlinger Weg zur Kenntnis.