Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

In der Anton-Günther-Straße soll eine Tempo-30-Zone ab der Kreuzung Mühlenstraße bis zur Einmündung in die Lindenallee angeordnet werden. Eine rechtliche Prüfung der Machbarkeit soll von der Verwaltung bis zur nächsten Verwaltungsausschusssitzung erfolgen.

 

Ein Verkehrsdisplay soll in diesem Bereich angebracht werden, um den Verkehr zu verlangsamen und die Fahrzeugführer aufmerksam zu machen.

Der Betrag von 3.000 € soll für den Nachtragshaushalt angemeldet werden.

 

 


Herr Schwarz teilt mit, dass sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter/-innen der Polizei, der Feuerwehr, der Schule, dem Elternrat, dem Landkreis Friesland und der Stadt Jever, mit der Verkehrssituation in der Anton-Günther-Straße intensiv beschäftigt habe. Aus den Ergebnissen der Treffen und den erhobenen Verkehrsdaten kam der Beschlussvorschlag zustande. Für die nähere Erläuterungen gibt er das Wort an Herrn Andreas Kreye von der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.

 

Herr Kreye erklärt, dass bei der Betrachtung der Verkehrssituation in der Anton-Günther-Straße die Bushaltestelle des Mariengymnasiums im Fokus lag. Bei Ortsbegehungen in Zivil und in Uniform konnte er feststellen, dass im Bereich der Bushaltestelle viel los sei. Er führt aus, dass der Begriff „gefährliche Situation“ subjektiv sei. Objektive Daten seien unter anderem Unfalldaten. Im Jahr 2020 wurden zwei Unfälle in Kreuzungsbereichen und im Jahr 2021 zwei Unfälle beim Begegnungsverkehr registriert. Diese Unfälle standen nicht im Zusammenhang mit der Bushaltestelle. Er fasst zusammen, dass eine subjektiv empfundene Gefährlichkeit objektiv schwer nachvollziehbar sei. Eine besondere Gefahrenlage sei seitens der Polizei nicht erkennbar. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo-30 km/h sei seines Erachtens nicht möglich, da sich die Schule nicht direkt an der Straße befinde.

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen sei nur in reinen Wohngebieten möglich. Voraussetzung sei zusätzlich, dass es sich um keine Vorfahrtsstraße handele. Die Erhebung der Verkehrsdaten ergab einen Durchschnitt von 3.700 Fahrzeugen täglich. Diese hohe Anzahl schließe die Bezeichnung als Wohngebiet aus. Abschließend teilt Herr Kreye mit, dass der Arbeitskreis keine Veränderung für notwendig erachte.

 

Herr de Neidels bedankt sich eingangs für die Anträge von Frau Bachner-Zander und der SWG. Er zeigt sich verwundert über die Beschlussvorlage, denn seines Erachtens liegen Voraussetzungen für die Einrichtung für Tempo-30 bei der Bushaltestelle des Mariengymnasiums vor. Herr de Neidels begründet, dass im Sachverhalt richtig ausgeführt werde, dass aus rechtlicher Sicht nach § 45 Abs. 9 S.3 StVO keine Tempo-30-Zone eingerichtet werden könne. Er zitiert den Gesetzestext, dass „insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt“. Ausnahmen dieser Anordnung werden in § 45 Abs. 9 S.4 StVO genannt. Hiernach gilt die Anordnung nicht „auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“. Zutreffend für den Bereich der Bushaltestelle sei seines Erachtens auch der in der Verwaltungsvorschrift hierzu erläuterte Begriff „im unmittelbaren Bereich“. Gemeint sei hier, wenn im Nahbereich der Einrichtung ein starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern). Zusammenfassend zeige sich, dass keine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden müsse, sondern dass es sich bei der Anton-Günther-Straße um eine „weitere Vorfahrtsstraße“ handele. Nach seiner Meinung sei Tempo-30 in dem Bereich anzuordnen.

Mit dieser Anordnung hätte man, zusammen mit dem Bereich der Altenwohnanlage Marianne-Sternberg-Haus, zwei Abschnitte an der Anton-Günther-Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzungen im Abstand von 250 Metern. Auch hierzu führt die Verwaltungsvorschrift aus, dass bei kurzen Abständen zwischen den begrenzten Streckenabschnitten die Geschwindigkeit auch in dem dazwischen liegenden Bereich abgesenkt werden könne. Herr de Neidels weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass es eigentlich die gleiche Situation wie bei der Grundschule und der Kindertagesstätte in Cleverns sei. Auch hier befinde sich die Einrichtung nicht direkt an der Straße. Hier wurde eine Tempo-30-Zone eingerichtet, bei viel weniger Verkehr und Schüler/-innen. Abschließend macht er deutlich, dass er für die Anordnung einer Tempo-30-Zone für den Bereich ab der Lindenallee bis zur Mühlenstraße sei.

 

Herr Janßen unterstützt die Meinung von Herrn de Neidels und macht deutlich, dass der Wunsch nach Änderung der Verkehrssituation von den Bürger/-innen und Anlieger/-innen komme. Seitens der SPD finde der Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Zustimmung. Der Vorschlag der GRÜNEN werde unterstützt. Herr Janßen stellt den Antrag die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo-30 in dem Bereich Mühlenstraße bis Lindenallee auf der Anton-Günther-Straße anzuordnen. Er erkundigt sich zeitgleich, ob mit Ablehnung des Beschlussvorschlages gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen werde. Außerdem führt er aus, dass seines Erachtens Politiker/-innen innerhalb des Stadtgebietes Geschwindigkeiten begrenzen dürften. Er hinterfragt, warum dies hier nicht für eine „stadteigene“ Straße möglich sei.

 

Herr Schwarz erwidert, dass die Situation in der Anton-Günther-Straße und Dorfstraße in Cleverns nicht miteinander zu vergleichen seien. Unterschiedliche Verkehrszustände seien immer miteinzubeziehen. Ferner teilt er mit, dass eine Rücksprache mit dem Stadtbrandmeister ergeben hat, dass bei Einrichtung einer Tempo-30-Zone sich auch die Anfahrt der Einsatzkräfte zur Feuerwehrwache Milchstraße verzögere. Dies könne ein späteres Ausrücken der Feuerwehr zur Folge haben und eventuell schon Leben kosten.

 

Herr de Neidels bezweifelt, dass ein Verlust von zwei Minuten auf der kurzen Strecke möglich sei.

 

Herr Andreas Kreye erklärt, dass der Vorschlag von Herrn de Neidels zu überdenken sei. Jedoch ist die Gefahrenlage durch Schulbeginn und -ende stets zeitlich begrenzt und die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben für die gesamte Strecke eine Tempo-30-Zone anzuordnen.

 

Herr Sender stellt fest, dass er auch von einer Gefahrenlage im Bereich der Bushaltestelle ausgegangen sei, jedoch haben die Ausführungen von Herrn Kreye seine Bedenken widerlegt. Er führt ergänzend dazu aus, dass er im Bereich der BBS an der Schützenhofstraße die Tempo-30-Zone kritisch sehe, da es sich hier bereits um erwachsene Schüler/-innen handele. Die Tempo-30-Zone bei der Kindertagesstätte Schützenhofstraße befürworte er, da es sich zusätzlich zum Alter der Kinder um einen unübersichtlichen Kurvenbereich handele.   

 

Frau Haartje-Graalfs spricht sich für die Anordnung der Tempo-30-Zone im Bereich Lindenallee bis zur Mühlenstraße auf der Anton-Günther-Straße aus.

 

Herr Müller verweist auf die rechtliche Situation und teilt mit, dass die Verwaltung an dem Beschlussvorschlag festhalte. Er führt aus, dass er sich eine Einigung mit der Politik wünsche, die rechtlich konform sei. Denkbar sei auch, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und erneut eine genaue Prüfung unter Berücksichtigung der vorgetragenen Aspekte vorzunehmen.

 

Herr Eden merkt an, dass eine Rücksprache mit Stadtplanern ergeben habe, dass die eingerichteten Tempo-30-Zonen an der Schützenhofstraße rechtlich bedenklich seien.

 

Herr Andreas Kreye teilt mit, dass er die unterschiedlichen Auffassungen verstehe, jedoch von den Aussagen im Beschlussvorschlag nicht abweiche. 

 

Herr Sender stellt fest, dass bereits mit der Einbahnstraßenregelung des P.-W.-Janssen-Wegs zur Entschärfung der Verkehrssituation beigetragen wurde. In diesem Zusammenhang verweist er noch auf die Verkehrssituation und den Handlungsbedarf beim EDEKA im Bereich der Adolf-Ahlers-Straße und Eichendorffstraße zu Schulbeginn und Schulschluss.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Verkehrssituation in der Anton-Günther-Straße bleibt aufgrund der rechtlichen Lage und der fehlenden Gefahrensituation unverändert. Eine Tempoanpassung sowie eine Veränderung der Verkehrsführung ist nicht notwendig. Ein Verkehrsdisplay soll in diesem Bereich angebracht werden, um den Verkehr zu verlangsamen und die Fahrzeugführer aufmerksam zu machen.

 

Der Betrag von 3.000 € soll für den Nachtragshaushalt angemeldet werden.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:   Ja  2  Nein  4  Enthaltung  0

 

Herr Janßen beantragt für die SPD-Fraktion die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo-30 in dem Bereich Mühlenstraße bis Lindenallee auf der Anton-Günther-Straße anzuordnen

 

Im Anschluss lässt der Vorsitzende über den neu formulierten Beschlussvorschlag abstimmen: