Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Stadtmitte/Alter Markt“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Der Geltungsbereich ist dem dieser Beschlussempfehlung beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ziel und Zweck dieser Änderung des Bebauungsplanes ist es, die vor der Häuserzeile Alter Markt 1 bis 3 festgesetzten Verkehrsflächen mit den Zweckbestimmungen Kundenparkplatz und Außengastronomie mit Pavillon zu versehen.  

 


Herr Rüstmann stellt den Ist-Zustand und die beabsichtigten Änderungen kurz dar. Er berichtet, dass der betroffene Bereich bereits durch eine Sondernutzung belegt sei. Besonders sei hier, dass sich gewisse Teilbereiche im Eigentum der anliegenden Hauseigentümer befinden. Damit der anliegende Gastronom seine neue Planungen umsetzen könne, sei eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Vorlage auf die enge Abstimmung mit der Denkmalbehörde hingewiesen worden sei.

 

Herr Udo Albers fragt nach, wie die in der letzten Sitzung genannten Bedenken in das Verfahren einfließen können. Herr Rüstmann erklärt, dass Herr Weydringer den Entwurf des Bebauungsplanes in der nächsten Sitzung genauer erläutern werde. Danach haben Bürger, Behörden sowie die Politik die Möglichkeit ihre Bedenken zu äußern. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass man sich in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses darauf geeinigt habe, das Bauleitverfahren parallel voran zu bringen, um dem Gastronomen eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen. Herr Udo Albers erinnert an den Aspekt der Ungleichbehandlung innerhalb des Stadtgebietes. Sollte der Bebauungsplan zugunsten des Gastronomen geändert werden, müssten in Zukunft wohlmöglich weitere Bebauungspläne auf Wunsch anderer Gastronomen geändert werden. Herr Dr. Bollmeyer weist darauf hin, dass nach der letzten Ausschusssitzung ein Paradigmenwechsel gewünscht worden sei. Man solle nicht weiter an der Vergangenheit festhalten. Weitere Begehrlichkeiten anderer Gastronomen können zum gegebenen Zeitpunkt besprochen werden. Frau Raquert erinnert daran, dass die in der Vergangenheit gefallene Entscheidung noch nicht sehr lange her sei. Dennoch sehe auch sie einen großen Vorteil für die Außengastronomie. Sie befürchtet, dass negative Entscheidungen mit Änderung des Bebauungsplanes zukünftig nicht mehr so einfach zu begründen seien und weist auch auf die mögliche Ungleichbehandlung innerhalb des Stadtgebietes hin. Der Bürgermeister betont, dass die aktuellen Überlegungen und der daraus folgende Paradigmenwechsel durch die Entwicklungen der Corona-Pandemie zu begründen seien. Die Stadt wolle neue Angebote schaffen und versuchen diese für jeden möglich zu machen. Herr Harjes betont, dass bereits kleine Veränderungen viel bringen können. Der Bebauungsplan solle somit auch aus seiner Sicht parallel in enger Absprache mit der Denkmalpflege angepasst werden.

 

Die Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.