Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt, die in den beigefügten Plänen dargestellten Straßenzüge bzw. Teilbereiche von Straßenzügen wie folgt als Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Nieders. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Abs. 1 NStrG zu widmen:

 

 

1.       Ludwig-Meinardus-Straße (Teilbereich)

Widmung des Flurstückes 36/110, Flur 6, Gemarkung Jever als öffentliche Straße

 

2.       Ludwig-Meinardus-Straße (Teilbereich)

Widmung des Flurstücks 36/119, Flur 6, Gemarkung Jever als öffentlicher Fußweg

 

3.       Hermann-Wilbers-Weg

Widmung der Flurstücke 196/10, 196/12, 196/14, Flur 10, Gemarkung Jever als öffentlicher Fuß- und Radweg

 

4.       Schloßgang (Teilbereich)

Widmung des Flurstücks 294/41, Flur 7, Gemarkung Jever als öffentlicher Fuß- und Radweg

 


Herr Rüstmann erläutert kurz den Inhalt der Sitzungsvorlage.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.