Sitzung: 05.09.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: BV/0244/2021-2026
Beschlussvorschlag:
a)
Der Jahresabschluss 2014 der Stadt
Jever in der Fassung vom 20.05.2022 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
beschlossen.
b)
Für das Haushaltsjahr 2014 wird
dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.
c)Das ordentliche Ergebnis in Höhe von -451.295,81 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Fehlbetrag von 115.450,31 € verrechnet und der zweckgebundenen Rücklage entnommen.
d)
Das außerordentliche Ergebnis in
Höhe von 592.994,08 € wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem Fehlbetrag des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 335.845,50 € verrechnet.
e)
Das verbleibende außerordentliche
Ergebnis in Höhe von 257.148,58 € wird gem. § 24 Abs. 4 KomHKVO mit den
Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.
Ohne Diskussion lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.