Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2

Der FiWiA beschäftigt sich in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich mit dem Antrag der SWG / FB, die Haushalte und die Wirtschaft der Stadt Jever steuerlich über eine Absenkung der Grundsteuer B auf 300 Prozent befristet für das 1. und 2. Quartal 2023 zu entlasten.

 


RH Schüdzig kehrt in den Saal zurück und führt kurz zum Antrag der SWG aus.

 

VA Rüstmann weist auf das rechtliche Problem hin, dass die SWG ihren Antrag auf ein halbes Jahr beziehe, die Hebesätze jedoch für ein Jahr festgesetzt werden würden. Er schlägt vor, den Antrag entweder auf das Jahr 2023 oder für das Jahr 2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 ganzjährig mit hälftiger Senkung zu beziehen. Für das Jahr 2023 spreche, dass das Vorgehen mit dem Haushalt abgestimmt werden könne.

 

VA Jones ergänzt, dass eine Durchführung im Jahr 2022 zusätzliche Bescheide mit zusätzlichen Kosten und zusätzlichem Personalaufwand zur Folge hätte, während sie im Jahr 2023 im Rahmen der Jahresveranlagung erfolgen könne.

 

RH Schüdzig ist der Ansicht, dass der Haushalt für das Jahr 2022 bekannt sei und die Bürger das Geld jetzt benötigen würden und nicht erst im nächsten Jahr.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Antrag abstimmen.