Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Durchführung der Baumaßnahme „Ersatzbau Brücke Albanistraße / Schlossstraße“ in 2023 wird zugestimmt. Die laut Kostenschätzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.302.927,32 € zuzüglich ca. 150.000 € für Ingenieurleistungen sind mit dem Haushalt 2023 zur Verfügung zu stellen.

 

Der zu erwartende Zuschuss beträgt maximal 1.471.756,39 €.

 

 

 


Ratsherr Harjes erklärt, in der Beschlussvorlage sei geäußert worden, dass ein Ersatzbau der Brückenkonstruktion alternativlos sei und betont, dass entgegen der Ausführungen in der Beschlussvorlage durchaus Alternativen vorhanden seien. Dennoch werde die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Beschlussvorschlag mittragen. Er weist ferner darauf hin, dass die Förderrichtlinie, nach der vorgegeben werde, wie die Straße zu bauen sei, um überhaupt Fördermittel generieren zu können, auf eine Gesetzgebung basiere, in der noch immer die „Deutsche Mark“ als Zahlungsmittel sowie ein „Zonenrandgebiet“ vorhanden gewesen seien. In diesem Zusammenhang merkt Ratsherr Harjes an, es sei nicht zu befürworten, dass auf der Grundlage älterer Förderrichtlinien bzw. Gesetzestexte in der heutigen Zeit über den Bau von Straßen entschieden werden könne und hebt hervor, dass zwingend eine Änderung der Förderrichtlinie herbeigeführt werden müsse. Diese Änderung obliege jedoch dem Land Niedersachsen als zuständigem Gesetzgeber.

 

Ratsherr Ultsch führt aus, dass drei Möglichkeiten genannt worden seien, um die Problematik der Tragfähigkeit der Brückenkonstruktion beheben zu können. Dies seien der Rückbau der Straße, die Errichtung einer Spundwand sowie der Neubau der Brückenkonstruktion. Er merkt an, dass bisher lediglich für den Neubau der Brückenkonstruktion eine Kostenschätzung vorhanden sei und erkundigt sich nach den Kosten für einen Rückbau der Straße sowie der Errichtung einer Spundwand.

 

Herr Rüstmann teilt mit, dass im Falle der Errichtung einer Spundwand mit einer ähnlichen Kostenschätzung wie bei dem Neubau der Brückenkonstruktion zu rechnen sei. Eine Kostenschätzung für den Rückbau der Straße könne derzeit nicht konkret abgegeben werden. Das Planungsbüro Thalen Consult GmbH aus Zetel sei jedoch darum gebeten worden, einen Kostenvoranschlag für eine entsprechende Planung zu unterbreiten. Eine Rückmeldung stehe derzeit noch aus. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Planungsbüros in Deutschland aktuell stark ausgelastet seien und hofft, dass eine zeitnahe Rückmeldung erfolge. Sofern jedoch unter Berücksichtigung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) eine kostengünstigere Möglichkeit zur Behebung der Problematik in Betracht komme, werde diese bei dem späteren Planungsverfahren Berücksichtigung finden. 

 

Ratsherr Albers möchte wissen, ob die Errichtung einer Spundwand ausschließlich in Verbindung mit dem Rückbau der Straße erfolgen könne.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass die Errichtung einer Spundwand nicht an den Rückbau der Straße gebunden sei.  

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Albers teilt Herr Rüstmann weiterhin mit, dass die Spundwand in Höhe der Schlossmauer errichtet würde.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: