Sitzung: 06.10.2022 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0244/2021-2026
a)
Der Jahresabschluss 2014 der Stadt
Jever in der Fassung vom 20.05.2022 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
beschlossen.
b)
Für das Haushaltsjahr 2014 wird
dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.
c) Das ordentliche Ergebnis in Höhe von -451.295,81 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Fehlbetrag von 115.450,31 € verrechnet und der zweckgebundenen Rücklage entnommen.
d)
Das außerordentliche Ergebnis in
Höhe von 592.994,08 € wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem Fehlbetrag des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 335.845,50 € verrechnet.
e)
Das verbleibende außerordentliche
Ergebnis in Höhe von 257.148,58 € wird gem. § 24 Abs. 4 KomHKVO mit den
Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teil.
Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: