Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)      Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Jever in der Fassung vom 20.05.2022 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

b)      Für das Haushaltsjahr 2014 wird dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

 

c)       Das ordentliche Ergebnis in Höhe von -451.295,81 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Fehlbetrag von 115.450,31 € verrechnet und der zweckgebundenen Rücklage entnommen.

 

d)      Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 592.994,08 € wird gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 335.845,50 € verrechnet.

 

e)      Das verbleibende außerordentliche Ergebnis in Höhe von 257.148,58 € wird gem. § 24 Abs. 4 KomHKVO mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

 

 


Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: