Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Dem der Niederschrift als Anlage beigefügtem Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken wird zugestimmt. Das Förderprogramm ist mit umfassenden Informationen zum Betrieb solcher Anlagen zu begleiten. Mit dem Haushalt 2023 sind 50.000 € zur finanziellen Ausstattung des Förderprogramms bereitzustellen.

 

 


Ratsfrau Beckmann führt zum Hintergrund dieses gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus. Sie erklärt, insbesondere in der jetzigen Zeit sei es nach Auffassung beider Fraktionen von enormer Bedeutung, die erneuerbaren Energien und die Produktion von Solarstrom voranzutreiben. Mit der Förderung entsprechender Anlagen durch die Stadt Jever erhielten zudem auch die Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz, die Produktion von Solarstrom voranzutreiben. Ratsfrau Beckmann hebt die Arbeit der Verwaltung bezüglich der ausgearbeiteten und nunmehr vorliegenden Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken lobend hervor und zeigt sich erfreut darüber, dass bei der Erstellung dieser Richtlinie bedacht worden sei, Personen jeglichen Geschlechts anzusprechen und folglich „gegendert“ worden sei. Außerdem weist sie darauf hin, in dem Entwurf der Richtlinie unter dem § 2 „Gegenstand der Förderung“ Buchst. e sei aufgeführt worden, dass auch „Insel-Photovoltaik-Anlagen“ und „Off-Grind-Anlagen“ förderfähig seien. Tatsächlich handele es sich dabei jedoch um „Off-Grid-Anlagen“. Gegebenenfalls könne dies entsprechend geändert werden. Ratsfrau Beckmann teilt abschließend mit, dass die im Entwurf vorliegende Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken insgesamt ausdrücklich zu befürworten sei.

 

Ratsherr Theemann dankt der Verwaltung für die vorliegende ausgearbeitete Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken, merkt jedoch zugleich an, dass gute Formulierungen nicht die Grundlage für eine Entscheidung über diese Richtlinie darstellen dürften. Die Entscheidung müsse vielmehr auf der Grundlage von stichhaltigen Kriterien getroffen werden. Als Beispiel für diese Kriterien nennt er die soziale Gerechtigkeit, den Klimaschutz, die Wirtschaftlichkeit und die Versorgungssicherheit. Nach Beurteilung dieser Kriterien sei im Ergebnis festzuhalten, dass die beabsichtigte Förderung von Balkonkraftwerken keine gute Maßnahme sei. Bezüglich des Klimaschutzes führt Ratsherr Theemann aus, dass mit diesen Anlagen der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) zwar grundsätzlich reduziert werden könne, der Strom jedoch vorrangig an sonnigen Tagen produziert werden könne. Insbesondere an sonnigen und windigen Tagen würden an anderen Orten aber auch die stromproduzierenden Anlagen teilweise abgeschaltet und CO2-Ersparnisse damit nicht mehr ermöglicht. Dies sei heutzutage bereits gängige Praxis. Letztlich könne folglich bei einer Förderung von Balkonkraftwerken lediglich ein schwindend geringer Mehrwert in der Reduzierung des CO2-Ausstoßes erzielt werden. Die Förderung von kleinen effizienten Balkonkraftwerken sei letztlich mithin im Vergleich zur CO2-Reduzierung ziemlich kostenintensiv. Er macht außerdem deutlich, dass mithilfe entsprechender Anlagen Renditen erzielt werden könnten, sodass die Installation entsprechender Anlagen bereits ohne jegliche finanzielle Förderung wirtschaftlich sei. Für ihn sei jedoch fraglich, ob diese Anlagen auch sozial gerecht seien, da sich Bürgerinnen und Bürger mit wenigen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und wenigem verfügbaren Platz für die Anlagen eher gegen die Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerkes entscheiden würden. Die Aussicht auf eine finanzielle Förderung durch die Stadt Jever in Höhe von maximal 250,00 € für zwei Solar-Paneele führe zudem voraussichtlich eher nicht zu einem Umdenken der Bürgerinnen und Bürger. Eine Förderung erhielten somit ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die sich die Anschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage ohnehin finanziell leisten könnten. Außerdem würde ein Leasing oder eine Finanzierung einer entsprechenden Anlage durch die im Entwurf vorliegende Richtlinie sogar ausgeschlossen, sodass sich insbesondere in der jetzigen Zeit der Energiekrise zahlreiche Haushalte gegen eine Anschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage entscheiden würden, da sie die Anschaffung finanziell nicht stemmen könnten. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit macht Ratsherr Theemann deutlich, dass die Produktion bei einer Förderung von Mini-Photovoltaik-Anlagen nicht erhöht werde. Vielmehr würde mehr Zeit vergehen, bis die Lieferung der Anlagen erfolge. Gegebenenfalls erhöhten sich aufgrund der möglicherweise steigenden Nachfrage auch die Preise für die Anlagen. Er hebt des Weiteren hervor, dass die Versorgungssicherheit an 365 Tagen im Jahr für jeweils 24 Stunden gewährleistet werden müsse. Insbesondere in den Wintermonaten könne dies mit Mini-Photovoltaik-Anlagen jedoch nicht realisiert werden. Dies sei seiner Ansicht nach ein grundlegendes Problem der Energiewende, bei dem dringender Handlungsbedarf vorhanden sei. Eine finanzielle Förderung entsprechender Anlagen müsse zugleich mindestens der Versorgungssicherheit der Stadt Jever dienen. Dies könne jedoch nicht gewährleistet werden. Abschließend führt Ratsherr Theemann aus, dass es ebenfalls fraglich sei, ob sich die Stadt Jever angesichts der soeben von Herrn Rüstmann dargelegten Entwicklung der finanziellen Situation der Stadt Jever in den kommenden Jahren eine finanzielle Förderung entsprechender Anlagen, die wenig zum Klimaschutz beitragen würden, erlauben und für diesen Zweck insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung stellen könne, um letztlich ausschließlich die Haushalte zu fördern, die sich die Anschaffung einer entsprechenden Mini-Photovoltaik-Anlage ohnehin finanziell leisten könnten. Aus diesen genannten Gründen werde die FDP-Fraktion dieser im Entwurf vorliegenden Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken nicht zustimmen.  

 

Ratsherr Albers teilt für die Gruppe SWG / FB mit, dass sie diesen Antrag im Rahmen der Beratungen über die inhaltliche Befassung bereits unterstützt habe und die nunmehr erarbeitete und im Entwurf vorliegende Richtlinie ebenfalls mittragen werde. Zwar könne er die Äußerungen des Ratsherrn Theemann auch nachvollziehen, dennoch sei ebenfalls entscheidend, dass mit der Installation von Mini-Photovoltaik-Anlagen in geringem Maße eine dezentrale Energieerzeugung erzielt werden könne, die zugleich einen minimalen Beitrag zur Energiewende leiste. Weiterhin führt er anhand eines Beispiels aus, dass kaum ein Energieeinsparungseffekt erzielt werde, wenn das Stromnetz überlastet sei und die zusätzlich für die Stromerzeugung dienenden Windkraftanlagen ausgeschaltet werden müssten. Ratsherr Albers merkt abschließend an, dass die Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken vielmehr als eine Willensbekundung angesehen werden sollte, die erneuerbaren Energien voranzutreiben.

 

Ratsfrau Montigny erklärt, diese im Entwurf vorliegende Richtlinie sei ausdrücklich zu befürworten und stelle einen kleinen Beitrag zur Energiewende dar. Ihrer Ansicht nach sollte auch die Stadt Jever damit beginnen, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Daher sei es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Stadt Jever mit dieser Richtlinie nunmehr beabsichtige, die Anschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage finanziell zu fördern. Außerdem merkt sie an, dass die Umsetzung dieser Richtlinie – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Jever – eine ideale Aufgabe für die / den neu einzustellende/n Klimaschutzmanager/-in darstelle.

 

Ratsherr Ultsch verweist auf seine Ausführungen aus der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften und teilt mit, dass die CDU-Fraktion dieser im Entwurf vorliegenden Richtlinie zur Förderung von Mini-Photovoltaik-Anlagen mehrheitlich nicht zustimmen werde. Er macht erneut deutlich, dass – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Jever – lediglich ein geringer Anteil der jeverschen Bürgerinnen und Bürger von dieser Richtlinie profitieren könne, da nicht für jede Interessentin / jeden Interessenten ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen würden. Ratsherr Ultsch hebt hervor, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lediglich ihre Klientelpolitik fortsetzen wolle und fordert zugleich die SPD-Fraktion auf, sozialdemokratische Entscheidungen für alle jeverschen Bürgerinnen und Bürger zu treffen und die Richtlinie zur Förderung von Mini-Photovoltaik-Anlagen daher abzulehnen. Seiner Ansicht nach sei es effizienter, die nunmehr beabsichtigten finanziellen Mittel für die Förderung von Mini-Photovoltaik-Anlagen stattdessen in Energiemaßnahmen für die gesamten städtischen Einrichtungen zu investieren und die seitens der Bürgerinnen und Bürger zu entrichtenden Steuern für alle jeverschen Bürgerinnen und Bürger nutzbringend einzusetzen.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: