Sitzung: 17.11.2022 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Freizeit, Sicherheit und Ordnung
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0308/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Dem in der Anlage beigefügte Entwurf der Entgeltordnung für Veranstaltungen im Rahmen des Kinderkulturprogramms der Stadt Jever wird mit den in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus, Freizeit, Sicherheit und Ordnung vom 17. November 2022 vorgenommenen Änderungen beschlossen.
Herr
Schüdzig hält es für sehr
wichtig, den Kindern Kultur nahezubringen. Daher schlägt er vor, Kindern bis
zum Alter von sechs Jahren kostenfreien Eintritt zu Kinderkulturveranstaltungen
zu gewähren. Schüler*innen ab sieben Jahren sollten gegen Vorlage eines
Schülerausweises nur einen geringen Preis in Höhe von 3,50 € zahlen.
Frau
Berghaus erkundigt sich,
inwieweit Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ bei den
Kinderkulturveranstaltungen Berücksichtigung finden. In Anbetracht allgemein
steigender Kosten müssten bedürftige Familien unterstützt werden.
Frau
Haartje-Graalfs verweist in
diesem Zusammenhang auf die Antragstellung für „Bildung und Teilhabe“ beim
Landkreis Friesland als zuständige Behörde.
Herr
Ulferts hält das Vorlegen
von Schülerausweisen für wenig praktikabel, da längst nicht alle Schulen diese
ausstellen würden.
Frau
Haartje-Graalfs erläutert
die Definitionen von Integrationshelfer, Eingliederungsassistent bzw.
Inklusionshelfer.
Frau
Raquet findet es
sinnvoller, die Regelung des kostenfreien Eintritts für Begleitpersonen nicht
auf Lehrkräfte und Erzieher*innen zu beschränken. Oftmals würden Schulklassen
und Kindertagesstättengruppen beispielsweise auch von Elternteilen begleitet. Frau Berghaus ergänzt, dass diese dann
auch über die Schule versichert sein müssten.
Herr Bürgermeister Albers bedankt sich für den
guten Hinweis von Frau Raquet, die Formulierung allgemeiner zu halten und
schlägt als Alternative „erwachsene Begleitpersonen“ vor. Dies könnten dann
Lehrkräfte, Erzieher*innen, Integrationshelfer*innen, Elternteile usw. sein.
Frau
Haartje-Graalfs äußert,
dass unabhängig davon Begleitpersonen für Kinder mit Assistenzbedarf freien
Eintritt haben müssten. Sie zieht den Vergleich mit Personen, die im
Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „B“ tragen würden und auf eine
Begleitperson angewiesen seien. Frau
Raquet bemerkt, dass diese Begleitpersonen lediglich in der Tabelle der
Entgeltordnung ergänzt werden müssten.
Herr
Schüdzig stellt den Antrag
für die SWG-Fraktion, Kindern bis zum sechsten Lebensjahr freien Eintritt zu
gewähren.
Die
Vorsitzende lässt über den
Antrag wie folgt abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Kinder im Alter bis einschließlich sechs
Jahren erhalten bei Veranstaltungen im Rahmen des Kinderkulturprogramms
kostenfreien Eintritt.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 1
Nein 4 Enthaltung 2
Im Anschluss lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag mit den diskutierten
Änderungen abstimmen: