Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem in der Anlage beigefügte Entwurf der Entgeltordnung für Veranstaltungen im Rahmen des Kinderkulturprogramms der Stadt Jever wird mit den in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus, Freizeit, Sicherheit und Ordnung vom 17. November 2022 vorgenommenen Änderungen beschlossen.

 


Herr Schüdzig hält es für sehr wichtig, den Kindern Kultur nahezubringen. Daher schlägt er vor, Kindern bis zum Alter von sechs Jahren kostenfreien Eintritt zu Kinderkulturveranstaltungen zu gewähren. Schüler*innen ab sieben Jahren sollten gegen Vorlage eines Schülerausweises nur einen geringen Preis in Höhe von 3,50 € zahlen.

 

Frau Berghaus erkundigt sich, inwieweit Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ bei den Kinderkulturveranstaltungen Berücksichtigung finden. In Anbetracht allgemein steigender Kosten müssten bedürftige Familien unterstützt werden.

 

Frau Haartje-Graalfs verweist in diesem Zusammenhang auf die Antragstellung für „Bildung und Teilhabe“ beim Landkreis Friesland als zuständige Behörde.

 

Herr Ulferts hält das Vorlegen von Schülerausweisen für wenig praktikabel, da längst nicht alle Schulen diese ausstellen würden.

 

Frau Haartje-Graalfs erläutert die Definitionen von Integrationshelfer, Eingliederungsassistent bzw. Inklusionshelfer.  

 

Frau Raquet findet es sinnvoller, die Regelung des kostenfreien Eintritts für Begleitpersonen nicht auf Lehrkräfte und Erzieher*innen zu beschränken. Oftmals würden Schulklassen und Kindertagesstättengruppen beispielsweise auch von Elternteilen begleitet. Frau Berghaus ergänzt, dass diese dann auch über die Schule versichert sein müssten.

 

Herr Bürgermeister Albers bedankt sich für den guten Hinweis von Frau Raquet, die Formulierung allgemeiner zu halten und schlägt als Alternative „erwachsene Begleitpersonen“ vor. Dies könnten dann Lehrkräfte, Erzieher*innen, Integrationshelfer*innen, Elternteile usw. sein. 

 

Frau Haartje-Graalfs äußert, dass unabhängig davon Begleitpersonen für Kinder mit Assistenzbedarf freien Eintritt haben müssten. Sie zieht den Vergleich mit Personen, die im Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „B“ tragen würden und auf eine Begleitperson angewiesen seien. Frau Raquet bemerkt, dass diese Begleitpersonen lediglich in der Tabelle der Entgeltordnung ergänzt werden müssten.

 

Herr Schüdzig stellt den Antrag für die SWG-Fraktion, Kindern bis zum sechsten Lebensjahr freien Eintritt zu gewähren.

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

 

Kinder im Alter bis einschließlich sechs Jahren erhalten bei Veranstaltungen im Rahmen des Kinderkulturprogramms kostenfreien Eintritt.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:   Ja 1   Nein 4   Enthaltung 2

 

Im Anschluss lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag mit den diskutierten Änderungen abstimmen: