Sitzung: 10.11.2022 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0309/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festlegung von
Schulbezirken in der Stadt Jever.
Herr Müller trägt zum Sachverhalt vor. Er führt aus, dass die Verwaltung den minimalsten Einschnitt für die gesamte Schülerschaft gewählt habe, aber eine Änderung der Schulbezirke alternativlos sei. Er bittet die Ausschussmitglieder, dem Beschluss zu folgen.
Frau Dr. Koch führt aus, dass sie die Bedenken der vortragenden Elternschaft verstehen könne. Im Rahmen der Beschlussfassung können aber keine Einzelfälle im Vordergrund stehen, sondern das große Ganze müsse gesehen werden. Das Gesamtbild spiegele drei gute und gleichwertige Grundschulen im Stadtgebiet wider und um eine gleichmäßige Verteilung weiterhin zu gewähren, führt sie aus, sei die Lenkung der Schülerzahlen durch das Anpassen der Schulbezirke das einzig probate Mittel. Sie bittet darum, dass für sogenannte „Härtefälle“ Einzelgespräche angestrebt werden.
Frau Haartje-Graalfs schließt sich der Aussagen von Frau Dr. Koch an. Sie führt an die anwesenden Eltern aus, dass sie Vertrauen in ihre Kinder haben sollen und die Kinder diese Aufgabe schnell „meistern“ werden. Sie ergänzt, dass die Raumkapazitäten in der Grundschule Harlinger Weg für eine 2-Zügigkeit ausgelegt seien und dass dies zum Vorteil der Kinder sei.
Frau Janßen weist daraufhin, dass Gespräche im Vorfeld wünschenswert wären, aber aufgrund der fehlenden Beschlussfassung auch nicht möglich seien.
Herr Ultsch fragt an, wann eine verlässliche Anmeldezahl in den Schulen vorliege, um evtl. noch Ausnahmen regeln zu können. Frau Golland erklärt hierzu, dass die Schülerzahlen bis zu Beginn des Schuljahres und auch darüber hinaus nicht bestimmbar seien, weil die Lebenssituationen der Familien einem ständigen Veränderungsprozess unterliegen.
Bürgermeister Albers erläutert ebenfalls, dass durch die sogenannten Flexi-Kinder und Kann-Kinder die Schülerzahlen nicht genau berechenbar und bestimmbar seien.
Frau Dr. Koch führt aus, dass die Familien in besonderen Situationen einen Ausnahmeantrag stellen können. Frau Golland ergänzt hierzu, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheine. Die Gründe seien auf der Homepage des Regionalen Landesamt für Schule und Bildung nachlesbar.
Frau
Raquet teilt mit, dass die Situation für die betroffenen Eltern und
Kinder nicht schön sei, aber eine Änderung der Schulbezirke keine Rücksicht auf
Einzelfälle nehmen könne. Für diese Einzelfälle gebe es die Möglichkeit der
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.
Bürgermeister Albers weist abschließend darauf hin, dass, sollten die Kinderzahlen im gesamten Gebiet der Stadt Jever sich nicht gravierend ändern, die derzeitige Grundschulstruktur die passende Struktur für Jever sei und daher grundsätzlich erhalten bleiben solle.