Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 26 „Alter Markt / Stadtmitte" - 4. Änderung - nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weydringer vom Planungsbüro HWPlan Stadtplanung. Rückblickend führt sie aus, dass das bisherige Verfahren nicht einfach gewesen sei. Der Bau- und Planungsausschuss sei mit Blick auf die Denkmalpflege vorsichtiger gewesen und habe zuletzt die Beschlussempfehlung abgegeben, dass man den Rahmenplan für den Alten Markt abwarten solle. Hier sei der VA dann mutiger gewesen und habe den Auslegungsbeschluss gefasst, so dass heute über die Abwägung und den Satzungsbeschluss zu beraten sei. Sodann erteilt die Vorsitzende Herrn Weydringer das Wort.

 

Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation erläutert Herr Weydringer ausführlich den Werdegang dies Bebauungsplanänderungsverfahrens, die eingegangenen Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen und die daraus resultierenden redaktionellen Anpassungen der textlichen Festsetzungen. Er weist auf den noch in Aufstellung befindlichen denkmalpflegerischen Rahmenplan für den Alten Markt hin und betont, dass diesem durch diese Einzelfallregelung nicht vorgegriffen werde. Die Stadt Jever müsse sich aber Gedanken machen, wie sie mit den anderen Gastronomen im Bereich des Alten Marktes umgehe. Herr Weydringer weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Gestaltung der geplanten Überdachung vorgegeben werde. Die Gestaltung sei Aufgabe der Denkmalpflege, die diese im Rahmen der Bauantragstellung klären werde.

 

Herr Udo Albers regt an, die Angelegenheit gleich ohne Beratung an den VA weiterzuleiten, da das Bebauungsplanänderungsverfahren bisher gegen den Willen dieses Ausschusses weitergeführt worden sei. Die Vorsitzende erwidert, dass eine solche Verfahrensweise den Bau- und Planungsausschuss ad absurdum führen würde, da es dessen Aufgabe sei, die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vorzubereiten.

 

Herr Dr. Bollmeyer erklärt, dass die CDU-Fraktion das Verfahren positiv begleitet habe. Es handele sich um eine präzisierende Planung zu den Verkehrsflächen. Es sei wichtig, herauszustellen, dass es sich um einen Einzelfall handele. Seine Fraktion sei mit dem jetzigen Ergebnis zufrieden und werde der Beschlussempfehlung zustimmen. 

 

Herr Theemann lobt die Schilderung der Sachlage durch Herrn Weydringer. Für ihn gehe es nicht um Eigentumsverhältnisse, sondern darum, dass das Ergebnis stimmig sei. Er empfinde die Einzelfallentscheidung als unglücklich. Das gesamte Ensemble müsse stimmig sein. Die FDP-Fraktion wolle daher abwarten, bis der Rahmenplan Alter Markt vorliege und dann das Verfahren abschließen.

 

Bürgermeister Albers verdeutlicht, dass laut dem bestehenden Bebauungsplan die jetzt beplanten Flächen als Parkflächen ausgewiesen seien. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes passe diese Planung dem jetzigen Bestand an. Der Rahmenplan werde aus der Historie heraus entwickelt und solle sich auch in die Zukunft entwickeln. Statt Parken werde künftig Außengastronomie vorgesehen. Der Rahmenplaner habe vor dieser Bebauungsplanänderung gewarnt. Aus diesem Grunde habe es ein Abstimmungsgespräch mit dem Rahmenplaner, jeweils einem Vertreter der Landesdenkmalbehörde und der unteren Denkmalbehörde des Landkreises und der Verwaltung gegeben. Der Widerspruch zwischen dem Ensembleschutz und der Außengastronomie mit Überdachung sei in diesem Gespräch dadurch aufgelöst worden, dass die Denkmalpflege im Rahmen des Bauantragsverfahren beteiligt wird und die Gestaltung der Überdachung bestimmt. Positiv sei zu vermerken, dass die jetzigen trennenden Glaselement entfernt und in die Überdachung integriert werden. Er sei optimistisch hinsichtlich der Gestaltung.

 

Die Vorsitzende betont, dass Herr Weydringer in seinen Ausführungen erklärt habe, dass die Gestaltung im Bauantragsverfahren in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen werde. Insofern dürfte aus Ihrer Sicht dort nichts Negatives passieren.

 

Herr Udo Albers widerspricht dieser Auffassung. Der Ausschuss habe sich aufgrund verschiedener Begehrlichkeiten für eine Verschiebung der Bauleitplanung ausgesprochen. Es sollte erst einmal der Rahmenplan aufgestellt werden, der Möglichkeiten für die Außengastronomie aufzeigen soll. Nun werde, obwohl die Planung für den Rahmenplan noch auf dem Weg sei, ein Bebauungsplan geändert. Er plädiert noch einmal dafür die Ergebnisse des Rahmenplanes abzuwarten und dann die Bebauungsplanänderung fortzuführen.

 

Herr Theemann widerspricht ebenfalls. Die Bebauungsplanänderung betreffe einen Einzelfall; das große Ganze werde dabei vergessen. Er empfinde den eingeschlagenen Weg als unglücklich. Dieser sei ohne Not eingeschlagen worden, da man in dem dortigen Bereich immer Gastronomie gehabt habe. Man solle bezüglich der Einheitlichkeit überlegen, wie man damit umgehen wolle.

 

Frau Montigny weist auf die Aussage von Herrn Weydringer hin, dass diese Gestaltung der Außengastronomie an dieser Stelle ein Einzelfall bleiben solle. Dieser Planung liege letztendlich dem Antrag eines Gastronomen auf Winteraußengastronomie zugrunde. Die mutigere Vorgehensweise des VA habe dazu geführt, dass dieser nun schneller zu seiner Überdachung komme.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass die derzeitige Situation vor der Apotheke und den beiden Gastronomiebetrieben so sei, dass diese dem gültigen Bebauungsplan nicht entspreche. Durch die Bebauungsplanänderung soll insoweit eine städteplanerische Bereinigung erfolgen. Diese greife der denkmalpflegerischen Entscheidung vor. Letztendlich werde aber denkmalpflegerisch Relevantes im Bauantragsverfahren geregelt.

 

Sie lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.