Sitzung: 28.11.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BV/0335/2021-2026
Beschlussvorschlag:
a) b) |
Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die
Erhebung der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung für den
Abrechnungszeitraum 2023-2025 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die
Gebühr steigt für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen
Sammelgruben auf 9,50 € pro m³; für die Abfuhr und Entsorgung von
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen auf 19,56 € pro m³. Die Gebühr für eine Abfuhr im regelmäßigen
Abfuhrintervall steigt auf 127,69 €, die Gebühr für eine Sonderleerung auf 268,73 €. Die
Gebühr für die Grundreinigung einer Kläranlage steigt auf 17,85 €. Die Gebühr
für den Stundenlohn unvorhergesehener Arbeiten steigt auf 57,12 €. Der
Kalkulationszeitraum wird künftig auf drei Jahre festgelegt. Die im Entwurf vorliegende 3. Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die
dezentrale Abwasserbeseitigung vom 21.02.2019 wird als Satzung beschlossen. |
VA Jones führt in den Sachverhalt ein.
RH Oltmanns interessiert sich dafür, wie viele Kleinkläranlagen sich noch im Stadtgebiet befinden würden.
(Anmerkung der Verwaltung: Insgesamt gibt es noch 257 Kleinkläranlagen
und abflusslose Gruben im gesamten Stadtgebiet.)
Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.