Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Den Unternehmen der Gastronomie und des Einzelhandels in Jever wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der von ihnen entrichteten Sondernutzungsgebühr 2023 gewährt, welcher mit der Sondernutzungsgebühr verrechnet wird, sodass eine Zahlungspflicht seitens der Nutzungsnehmer nicht entsteht.

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: