Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0324/2021-2026
Den Unternehmen der Gastronomie und des Einzelhandels in Jever wird ein
nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der von ihnen entrichteten
Sondernutzungsgebühr 2023 gewährt, welcher mit der Sondernutzungsgebühr
verrechnet wird, sodass eine Zahlungspflicht seitens der Nutzungsnehmer nicht
entsteht.
Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: