Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)    Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Erhebung der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Abrechnungszeitraum 2023-2025 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr steigt für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auf 9,50 € pro m³; für die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen auf 19,56 € pro m³. Die Gebühr für eine Abfuhr im regelmäßigen Abfuhrintervall steigt auf 127,69 €, die Gebühr für eine Sonderleerung auf 268,73 €. Die Gebühr für die Grundreinigung einer Kläranlage steigt auf 17,85 €. Die Gebühr für den Stundenlohn unvorhergesehener Arbeiten steigt auf 57,12 €. Der Kalkulationszeitraum wird künftig auf drei Jahre festgelegt.

 

b)    Die im Entwurf vorliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung vom 21.02.2019 wird als Satzung beschlossen.

 

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: