Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0335/2021-2026
a) Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die
Erhebung der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung für den
Abrechnungszeitraum 2023-2025 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die
Gebühr steigt für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen
Sammelgruben auf 9,50 € pro m³; für die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalschlamm
aus Kleinkläranlagen auf 19,56 € pro m³. Die Gebühr für eine Abfuhr im regelmäßigen
Abfuhrintervall steigt
auf 127,69 €, die Gebühr für eine Sonderleerung auf 268,73 €. Die Gebühr für
die Grundreinigung einer Kläranlage steigt auf 17,85 €. Die Gebühr für den
Stundenlohn unvorhergesehener Arbeiten steigt auf 57,12 €. Der
Kalkulationszeitraum wird künftig auf drei Jahre festgelegt.
b)
Die im Entwurf vorliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Jever über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung vom
21.02.2019 wird als Satzung beschlossen.
Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: