Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jever außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben und die beigefügten Gebührensätze werden beschlossen und treten zum 01.04.2023 in Kraft. Mindestens alle drei Jahre findet eine Überprüfung dieser Satzung statt.

 

Die Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben inkl. Anlage (Kosten- und Gebührentarif) vom 11.12.1997 tritt zum 31.03.2023 außer Kraft.

 


Herr Janßen erklärt, dass eine Überarbeitung der Satzung mehr als überfällig gewesen sei. In diesem Zusammenhang bittet er die Verwaltung, ortsansässige Firmen auf die regelmäßige Wartung ihrer Brandmeldeanlagen hinzuweisen, um Fehlalarme künftig deutlich zu reduzieren.

Herr Janßen beantragt für die SPD-Fraktion die Erweiterung des Beschlussvorschlages. Alle drei Jahre solle eine Überprüfung dieser Satzung stattfinden.

 

Herr Bürgermeister Albers macht deutlich, dass drei Jahre aufgrund der stetigen Änderung im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren nicht ausreichend sei. Seines Erachtens brauche der Beschlussvorschlag die Ergänzung nicht, denn er versichere, dass die Verwaltung eine fortlaufende Anpassung sicherstellen werde. Sollte die SPD-Fraktion den Antrag aufrechterhalten, schlägt Herr Bürgermeister Albers vor, dass mindestens alle drei Jahre eine Überprüfung dieser Satzung stattfinden solle.

 

Herr Ulferts erkundigt sich, ob eine Anpassung der Satzung aufgrund von Abschreibungen nicht jährlich erforderlich sei.

 

Herr Schwarz teilt mit, dass die Rechtsprechung eine Anpassung nach drei Jahren vorsehe. Aufgrund der geplanten Anschaffung einer neuen Drehleiter und des Umbaus der Freiwilligen Feuerwehr Jever in der Milchstraße werde die nächste Anpassung bereits im Jahr 2025 notwendig sein. In diesem Zusammenhang weist er auf den immensen Arbeitsaufwand seitens der Verwaltung hin. Besonders lobt er die aufwendige Ausarbeitung von Frau Aust. Die gute Dokumentation vereinfache künftige Änderungen für die Verwaltung der Stadt Jever.

 

Herr Bürgermeister Albers teilt ergänzend mit, dass die Gebühren für Fahrzeuge und Personal für Hilfeleistungen durch die Freiwillige Feuerwehr noch auf- oder abgerundet wurden. Die Satzung soll zum 01. April 2023 in Kraft treten.

Anmerkung der Verwaltung: Die Änderungen sind mit dem 2. Entwurf berücksichtigt. Dieser liegt der Niederschrift bei.

 

Herr Janßen informiert, dass 10 Prozent der Umbaukosten in der Milchstraße aus der Feuerschutzsteuer übernommen würden. Ferner teilte er mit, dass sich der Landkreis Friesland nach heutigem Stand zu 50 Prozent an den Kosten der neuen Drehleiter beteiligen werde.

 

Herr Janßen stellt nunmehr den Antrag für die SPD-Fraktion, den Beschlussvorschlag wie folgt zu erweitern:

 

„Mindestens alle drei Jahre findet eine Überprüfung dieser Satzung statt.“

 

Die Vorsitzende lässt wie folgt abstimmen:

 

Abstimmung einstimmig:  Ja  7   Nein 0  Enthaltung  0

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen: