Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

Dem beigefügten Entwurf einer Satzung zur Vorbereitung der Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.09.2023 wird zugestimmt.

 

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Janßen weist darauf hin, dass die SPD 2016 bereits versucht habe, die Möglichkeiten zu prüfen, jedoch leider keine Mehrheit hatte.

 

RH Ultsch gibt zu bedenken, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den in der Satzung genannten Ausnahmetatbeständen nicht stimmen könne. Dieses Verhältnis sollte von der Verwaltung parallel ermittelt werden.

 

RH Theemann empfiehlt, hier nicht zuzustimmen. Durch die zusätzliche Bürokratie sei ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf keinen Fall gegeben.

 

Auch RH Schüdzig spricht sich gegen die Einführung einer Zweitwohnungssteuer aus. Die Bürger seien seiner Meinung nach genug belastet.

 

RH Oltmanns plädiert dafür, zunächst einmal Fakten durch die Prüfung zu sammeln und dann weiterzusehen.

 

VA Rüstmann verweist auf die derzeitige Personalsituation in der Kämmerei, die eine Bearbeitung vor dem 01.09.2023 nicht zulasse, sodass die Satzung auch erst dann in Kraft treten sollte.

 

RH Ultsch stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu ermitteln, welche Kosten durch die Einführung und die zukünftige Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer auf die Verwaltung zukommen würden.

Abstimmung:    Mehrheitlich beschlossen:          Ja 5        Nein 2

 

Anschließend lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.