Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jever außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben und die beigefügten Gebührensätze werden beschlossen und treten zum 01.04.2023 in Kraft. Mindestens alle drei Jahre findet eine Überprüfung dieser Satzung statt.

 

Die Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben inkl. Anlage (Kosten- und Gebührentarif) vom 11.12.1997 tritt zum 31.03.2023 außer Kraft.

 

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: