Sitzung: 16.03.2023 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0358/2021-2026
Die als Anlage beigefügte Satzung über
die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienst- und Sachleistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Jever außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben und die beigefügten Gebührensätze werden beschlossen und treten
zum 01.04.2023 in Kraft. Mindestens alle drei Jahre findet eine Überprüfung
dieser Satzung statt.
Die Satzung der Stadt Jever über die
Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der
Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben inkl. Anlage (Kosten- und Gebührentarif) vom 11.12.1997 tritt
zum 31.03.2023 außer Kraft.
Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: