Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

a)      Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Jever in der Fassung vom 14.06.2022 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

b)      Für das Haushaltsjahr 2015 wird dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

 

c)       Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 423.246,88 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 1.285,03 € der zweckgebundenen Rücklage zugeführt und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 421.961,65 € gem. § 24 Abs. 4 KomHKVO mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

 

d)      Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 802.981,57 € wird gem. § 24 Abs. 4 KomHKVO mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

 

 

 


Bürgermeister Albers nimmt an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: