Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem beigefügten Entwurf einer Satzung zur Vorbereitung der Einführung einer Zweitwohnungssteuer (Inkrafttreten dieser Satzung zum 01. September 2023) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, zu ermitteln, welche Kosten durch die Einführung und die zukünftige Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer entstehen werden.

 

 

 


Ratsfrau Raquet teilt für die FDP-Fraktion mit, dass sie dem Beschlussvorschlag und damit der Vorbereitungssatzung zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Jever nicht zustimmen werde. Sie führt weiterhin aus, dass der Aufwand für die Verwaltung in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen durch eine Zweitwohnungssteuer stehe. Bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage merkt Ratsfrau Raquet zudem an, dass nach derzeitigem Stand lediglich 315 Personen in Jever einen angemeldeten Zweitwohnsitz innehätten, die möglicherweise künftig eine Zweitwohnungssteuer entrichten müssten. Bei einem Steuersatz in Höhe von 480,00 € - wie in der Sitzungsvorlage angegeben – würden voraussichtlich lediglich Einnahmen in Höhe von 151.200 € generiert. Diese Einnahmen verringerten sich jedoch, wenn weitere Zweitwohnsitzbesitzerinnen und Zweitwohnsitzbesitzer ihren Zweitwohnsitz aufgrund der Zweitwohnungssteuer aufgeben würden. Ferner äußert sie ihre Bedenken darüber, ob eine geringe Anzahl von Zweitwohnsitzinhaberinnen und Zweitwohnsitzinhaber, beispielsweise 200 Personen, grundsätzlich überhaupt zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer herangezogen werden könne, zumal auch Ausnahmetatbestände vorhanden seien. So seien zum Beispiel Studierende und Arbeitnehmer/-innen, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Jever hätten, aber aufgrund ihrer Arbeitsstätte einen Zweitwohnsitz in Jever innehätten, von der Zahlung einer Zweitwohnungssteuer ausgenommen. Des Weiteren führt Ratsfrau Raquet aus, dass die Stadt Bielefeld mit knapp 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2020 durch die Zweitwohnungssteuer insgesamt Einnahmen in Höhe von rund 300.000 € generiert habe, sodass fraglich sei, welchen finanziellen Mehrwert die Stadt Jever mit ihren knapp 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer letztlich erhalten werde. Abschließend hebt sie hervor, dass die Verwaltung – wie der Bürgermeister soeben unter dem Tagesordnungspunkt 13 „Masterplan „Perspektive Jever“; Fortschreibung 2023“ ausgeführt habe – aufgrund von Krankheitsausfällen und steigenden Aufgaben überlastet sei und Rückstände der Bearbeitung von Aufgaben entstanden seien. Ihrer Ansicht nach könne bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Entlastung der Verwaltung herbeigeführt werden, indem die Politik auf die Einführung einer Zweitwohnungssteuer und der entsprechenden Vorbereitungssatzung verzichte, deren Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum späteren möglichen Ertrag stehe. 

 

Ratsherr Theemann unterstreicht die Ausführungen der Ratsfrau Raquet und betont, zum jetzigen Zeitpunkt sei fraglich, wie viele Personen letztlich überhaupt zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer in Jever herangezogen werden könnten. Sicher sei jedoch, dass es sich dabei um eine geringe Anzahl handeln werde. Aus diesem Grund sei die Einführung einer Zweitwohnungssteuer für ihn obsolet, da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum späteren möglichen Ertrag stehen werde. Er führt weiterhin aus, eine der größten Herausforderung der Politik in Deutschland sei die Deregulierung. Mit der eventuellen Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Jever werde jedoch eine weitere Steuer mit einem zusätzlichen Aufwand für Verwaltung und insbesondere auch für die Bürger/-innen eingeführt. Dies sei hinsichtlich der voraussichtlich geringen Steuerzahler/-innen wenig zielführend. Ratsherr Theemann bemängelt weiterhin, dass die Stadt Jever enorme Kosten für diverse Investitionsmaßnahmen zu stemmen habe, die Politik mehrheitlich jedoch nicht bereit sei, über mögliche Einsparungen zu sprechen. Stattdessen werde vorgeschlagen, eine zusätzliche Steuer einzuführen, um zusätzliche geringfügige Einnahmen zu generieren. Dies sei inakzeptabel, weshalb die FDP-Fraktion dem Vorschlag, eine Vorbereitungssatzung zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Jever sowie in einem späteren Schritt eine Zweitwohnungssteuersatzung zu erlassen, nicht zustimmen werde.  

 

Ratsherr Fischer erklärt für die SPD-Fraktion, dass sie dem Beschlussvorschlag und damit dem Erlass einer Vorbereitungssatzung zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Jever zustimmen werde. Er macht deutlich, anhand dieser Vorbereitungssatzung – sofern diese vom Rat der Stadt Jever beschlossen werde – werde zunächst geprüft, welche konkreten Einnahmen generierbar seien, sodass ohnehin zunächst lediglich eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolge. Dennoch sei auch die geäußerte Kritik an dem Erlass einer Vorbereitungssatzung zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Jever sowie in einem späteren Schritt eine mögliche Zweitwohnungssteuersatzung nachvollziehbar. Ratsherr Fischer führt weiterhin aus, dass der Erlass einer Zweitwohnungssteuer jedoch auch vorteilhaft für die Stadt Jever sein könne, da durch eine Zweitwohnungssteuer möglicherweise auch bisherige Zweitwohnsitzinhaberinnen und Zweitwohnsitzinhaber dazu aufgerufen werden könnten, ihren Zweitwohnsitz in Jever abzumelden und sich mit alleinigem Wohnsitz in Jever anzumelden. Abschließend macht er jedoch erneut deutlich, dass mit dem Erlass einer Vorbereitungssatzung zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer zunächst lediglich eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolge, anhand deren Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt darüber beraten werden könne, ob die Einführung einer Zweitwohnungssteuer für Jever überhaupt lohnenswert sei. Zudem leiste diese Überprüfung auch einen kleinen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft. 

 

Ratsherr Albers teilt mit, die Gruppe SWG / FB werde dem Erlass der Vorbereitungssatzung zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer nicht zustimmen und bemängelt, dass mit einer möglichen künftigen Einführung einer Zweitwohnungssteuer eine weitere finanzielle Belastung einzelner Bürgerinnen und Bürger erfolge. Dies sei inakzeptabel. Ferner kritisiert er, dass zum jetzigen Zeitpunkt über die Einführung einer Zweitwohnungssteuer debattiert werde, obwohl bei vielen Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der Grundsteuerreform bereits Ungewissheit darüber vorhanden sei, wie sich diese finanziell auswirken werde. Außerdem würden die Bürgerinnen und Bürger durch die derzeitige Bundespolitik ebenfalls stark verunsichert. Der Zeitpunkt dieser Debatte sei daher nach Auffassung der Gruppe SWG / FB äußerst unglücklich und nicht zu befürworten.

 

Ratsherr Zillmer führt für die CDU-Fraktion aus, dass sie dem Erlass der Vorbereitungssatzung zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer ebenfalls nicht zustimmen werde.

 

Ratsherr Oltmanns nimmt Bezug auf die Äußerungen der Mitglieder der Gruppe SWG / FB aus der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften, die Bürgerinnen und Bürger Jevers hätten bereits ausreichend finanzielle Belastungen zu tragen und betont, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jever von einer eventuellen Zweitwohnungssteuer nicht betroffen seien und diese nicht entrichten müssten. Diese Steuer müssten vielmehr diejenigen Personen zahlen, die nicht mit Erstwohnsitz in Jever gemeldet seien. Eine Zweitwohnungssteuer hätte folglich keinerlei Auswirkungen auf jeversche Bürgerinnen und Bürger. Des Weiteren führt er aus, dass die Stadt Varel im Dezember 2020 eine Zweitwohnungssteuersatzung erlassen habe und hebt hervor, die Einführung der Zweitwohnungssteuer sei in Varel mit Unterstützung der Stimmen von der CDU und der FDP erfolgt. Ratsherr Oltmanns weist außerdem abschließend darauf hin, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag in der Sitzung des Verwaltungsausschusses explizit auf Wunsch der CDU-Fraktion dahingehend erweitert worden sei, dass die Verwaltung beauftragt werde, zu ermitteln, welche Kosten durch die Einführung und die zukünftige Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer entstehen würden. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates in seiner heutigen Sitzung werde folglich explizit eine vorherige Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag gegeben, um eruieren zu können, ob die Einführung einer Zweitwohnungssteuer für Jever überhaupt lohnenswert sei. 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: