Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Ingenieurbüro Thalen Consult GmbH vorgestellten Ausbauplanung für den 2. Bauabschnitt der Kolberger Straße wird zugestimmt.

 

Der endgültige Beschluss für die Ausschreibung wird für den Verwaltungsausschuss vorbereitet.

 


 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Meinert von der Fa. Thalen Consult GmbH. Herr Meinert erläutert anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die vorgesehene Ausbauplanung für den 2. Bauabschnitt der Kolberger Straße. Da das Straßengrundstück lediglich ein Breite von 7 m hat, kann der jetzt vorhandene Bürgersteig nicht aufrechterhalten werden. Dieser müsste nach den heutigen verbindlichen Richtlinien eine Mindestbreite von 2,50 m haben. Von den 7 m Breite gehen an jeder Seite 0,50 cm für Borde und Nebenanlagen ab, so dass dann eine Fahrbahnbreite von 3,50 m verbleibe. Dann könne die Straße nur als Einbahnstraße verwendet werden, so dass man sich zusammen mit der Verwaltung für den Ausbau als Mischverkehrsfläche entschieden habe.

 

Die Vorsitzende erkundigt sich nach der Verwendung der vorhandenen Pflasterung. Herr Meinert führt dazu aus, dass das Pflaster herausgenommen und in einer Brechanlage zerkleinert werde. Dann erfolge eine Wiederverwendung als Baustoff. Der Bodenaushub werde auf ein Mindestmaß begrenzt. Aus diesem Grunde werden die vorgesehenen Kanäle nicht zu tief verlegt. Ansonsten werde der ausgehobene Boden nach Möglichkeit wiederverwendet.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass es Aufregung wegen der geplanten Mischverkehrsfläche gebe. Er erkundigt sich nach dem Votum aus der Anliegerversammlung. Herr Rüstmann erwidert, dass in der Beschlussvorlage ein falscher Termin für die Anliegerversammlung genannt worden sei. Statt am 13.03. werde diese am 20.03.2023 durchgeführt. Die Vorsitzende erklärt, dass die Politik die Planung erst beschließen müsse. Dieser Auffassung widerspricht Herr Udo Albers. Es solle erst der Bürgerwille berücksichtigt werden, bevor die Politik entscheide.

 

Herr Rüstmann führt aus, dass man sich bei diesem Bauabschnitt nur an den örtlichen Gegebenheiten orientieren könne. Die Verwaltung habe zusammen mit dem Planungsbüro überlegt, ob man den Bürgersteig beibehalten könne. In diesem Teil der Kolberger bestehe das Problem, dass sich dort 2 Mehrfamilienhäuser der Wohnungsbaugesellschaft Friesland befinden, die keine Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken haben. Die Mieter müssten daher mit ihren PKWs auf der Straße stehen. Wie von Herrn Meinert beschrieben, wäre dieser Teil der Kolberger Straße bei Berücksichtigung eines Bürgersteiges nur als Einbahnstraße zu verwenden. Dort dann das Parken auf dem neuen Bürgersteig zuzulassen wäre aus seiner Sicht ein Schildbürgersteig. So habe man sich für den Ausbau als Mischverkehrsfläche entschieden.

 

Auf Anfrage von Frau Montigny erklärt Herr Meinert, dass der Ausbau vom Erscheinungsbild her wie bei den bisherigen Bauabschnitten erfolgen soll. Frau Menger erklärt, dass die vorherigen Bauabschnitte bereits als Mischverkehrsflächen ausgeführt worden seien. Daher mache es Sinn, auch so weiterzumachen.

 

Herr Udo Albers widerspricht dieser Auffassung. Man solle erst eine Anliegerversammlung machen und sich darüber informieren, ob diese Planung haltbar sei. Es müssten auch die Anlieger der bereits fertiggestellten Abschnitte befragt werden, welche Erfahrungen diese gemacht haben. Er hätte gerne erfahren, wie diese die Mischverkehrsfläche beurteilen. Man entscheide im Endeffekt für andere Leute und sollte deren Meinung berücksichtigen.

 

Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass es allgemein ein Problem sei, wer wann beteiligt werde. Ob man erst die Fachplaner einbeziehe oder gleich die Anliegerschaft. Hier handele es sich aber um eine fortlaufende Maßnahme. Die Anliegerversammlung erfolge vor der Sitzung des VA, so dass heute eine Beschlussempfehlung abgegeben werden könne. 

 

Herr Harjes erklärt, dass er kein Problem habe, über die Beschlussempfehlung abzustimmen. Es gebe anerkannt Regeln der Technik, die unter Berücksichtigung der mangelnden Breite des Straßenkörpers für Mischverkehrsfläche sprechen. Seines Wissens gebe es keine Untersuchungen, die allgemein gegen Mischverkehrsflächen sprechen, so dass er die Diskussion nicht nachvollziehen könne.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.