Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 40 „Friesenweg/Ibenweg" – 2. Änderung - mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 


 

Herr Weydringer geht anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation auf den Satzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Friesenweg/Ibenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften – 2. Änderung – ein. Er macht darauf aufmerksam, dass der Entwurf bereits mit gesetzlicher Frist ausgelegen und es seitens der Öffentlichkeit keine Bedenken oder Anregungen gegeben habe. Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange seien 4 Stellungnahmen eingegangen, die aber nicht abwägungsrelevant seien.  Ziel und Zweck der Änderung sei es, in einem Bereich konfliktfreie Nachverdichtung zu ermöglichen.  Er erklärt die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Bebauungsplan und zeigt auf, dass sich durch Generationswechsel andere Interessen aufzeigen. Bedingt durch höhere Baukosten werden häufig Flächen mit massiven Baukörpern, teils zweigeschossig mit mehr als 7 Wohneinheiten und den dazugehörigen Parkplätzen errichtet, die dann dazu führen, dass Flächen stark versiegelt werden. Die bereits in der Vergangenheit errichteten Großbauten sollen somit zukünftig die einzigen bleiben und neue Großbauten ausgeschlossen werden. Er führt aus, welche Festsetzungen bisher möglich waren und welche zukünftig möglich sein werden.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Weydringer und lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.