Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Sondergebiet Ziegelhof-/Wittmunder Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Zweck der Erhöhung der zulässigen Verkaufsfläche für das Sondergebiet 1 mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt“. Die zeichnerische Darstellung des Änderungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dem Protokoll der Bau- und Planungsausschusssitzung vom 12.04.2023 an.

 

Der vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner vorgestellt Planentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Entwurf in das Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. 

 


 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Lasar vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner sowie Herrn Sobolewski von der Firma ALDI Immobilienverwaltung. Sie übergibt das Wort an Frau Lasar.

 

Frau Lasar geht sodann mit Hilfe dieser Niederschrift beigefügten Präsentation auf den Planentwurf ein. Sie erinnert daran, dass die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes nunmehr abgeschlossen sei und im Ergebnis aufzeige, dass eine Nahversorgungsstruktur erwünscht sei. Herr Sobolewski erläutert anhand einer Planskizze, welcher Bereich des jetzigen ALDI-Marktes durch die Entfernung einer Wand vergrößert werden soll. Er teilt mit, dass nicht geplant sei, das Artikelsortiment zu erweitern. Für die Vergrößerung rechne man mit einem zweiwöchigen Umbau, der im Tagesbetrieb durchgeführt werden solle.

 

Herr Oltmanns möchte wissen, ob bedingt durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche und die damit verbundene Nutzung der vorhergegangenen Lagerfläche keine Lagerflächen mehr bestehen würden. Herr Sobolewski erwidert, dass lediglich eine kleine Fläche entfallen werde, aber weiterhin ausreichend Lagerflächen vorhanden seien.

 

Frau Lasar führt weiter aus, dass bei dem Bebauungsplan Nr. 58 „Sondergebiet Ziegelhof-/Wittmunder Straße“, das maßgebliche Bebauungsrecht eine Beschränkung auf 900 m² Verkaufsfläche vorsehe. Da man lediglich eine Vergrößerung um 200 m² anstrebe, müsse lediglich die textliche Festsetzung hinsichtlich der zulässigen Verkaufsfläche von 900 m² auf 1.100 m² geändert werden. Sie weist auf das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept hin, wonach der ALDI-Standort zu einem von 3 Solitärstandorten gehöre. Es fehle zwar noch die Prüfung der Verträglichkeit der Verkaufsflächenerhöhung auf Grundlage der neuen Fortschreibung; diese werde aber bis zur öffentlichen Auslegung vorliegen.

 

Frau Lasar weist weiterhin darauf hin, dass der neue Geltungsbereich lediglich auf ein Flurstück zu begrenzen sei. Insofern sei der Geltungsbereich, der der Beschlussvorlage beigefügt worden sei, zu groß. Bürgermeister Albers erklärt darauf, dass der Lageplan mit dem berichtigten Geltungsbereich dem Protokoll dieser Ausschusssitzung beigefügt werde. Der Beschlussvorschlag sei entsprechend zu ergänzen.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Lasar und Herrn Sobolewski und lässt über die ergänzte Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen.

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