Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 


Herr Steinborn führt anhand der Vorlage in das Thema ein. Er erklärt, um den Rechtsanspruch auf Krippenplätzen decken zu können werde auf die bestehenden altersübergreifenden Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Schützenhof und Klein Grashaus zurückgegriffen. In beiden Gruppen seien derzeit nur Kindergarten-Kinder aufgenommen worden und werden bereits ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 wieder als altersübergreifende Gruppen „bedient“. Insgesamt werden hier natürlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie z. B. die Altersstruktur berücksichtigt. Ebenfalls werde eine dritte Fachkraft -wie bereits im Krippenbereich vorgesehen- notwendig sein.

 

Herr Theemann fragt an, ob bereits positive oder negative Erfahrungswerte in Bezug auf die altersübergreifenden Gruppen vorliegen.

 

Herr Steinborn erklärt, dass im Wesentlichen die Altersstruktur der Gruppe eine Rolle spiele und diese über die Verwaltung gesteuert und berücksichtigt werden müsse.

 

 Der Ausschuss nimmt die Ausführung zustimmend zur Kenntnis.