Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Jever“ wird der Straßenausbaubeitrag in der Hermannstraße für folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:

Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung

 


Ohne weitere Diskussion lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.