Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Jever“ wird der Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Milchstraße von der Raiffeisenstraße bis zum Bahnhofsweg“ für folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:

 

Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung

 

 

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Theemann erkundigt sich danach, ob in diesem Straßenabschnitt keine Straßenbaumaßnahme für die nächsten Jahre geplant sei.

 

VA Rüstmann bejaht dies.

 

RH Theemann möchte zudem wissen, wie lange solche Maßnahmen im Voraus geplant werden würden.

 

VA Rüstmann erklärt, die Planung würde in der Regel ca. zwei Jahre im Voraus stattfinden.

 

RF Rasenack interessiert sich dafür, wie hoch die Kosten in etwa seien, die auf die Anlieger zukommen würden.

 

StOI Hoffmann gibt als groben Wert 500 € bis 2000 € an. Sie ergänzt, es komme immer auf die Grundstücksgröße und die Geschossigkeit an. Darum müssten Eigentümer mit großen Grundstücken und dreigeschossiger Bebaubarkeit mehr zahlen als solche mit kleinen Grundstücken und eingeschossiger Bebaubarkeit.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.