Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Jever“ wird der Straßenausbaubeitrag in der Hermannstraße für folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:

Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: