Sitzung: 11.05.2023 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0412/2021-2026
Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
in der Stadt Jever“ wird der Straßenausbaubeitrag im Abschnitt
„Milchstraße von der Raiffeisenstraße bis zum Bahnhofsweg“ für folgende
Teileinrichtung selbstständig erhoben:
• Herstellung bzw. Erneuerung und
Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne Diskussion: