Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der in der Anlage beigefügte geänderte Entwurf der 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever wird beschlossen.

 

Albers, Jan Edo, Bürgermeister

nein

Albers, Udo

nein

Berghaus, Beate

Bunjes, Gertrud

ja

ja

Eden, Stephan

nein

Fischer, Stefan

ja

Haartje-Graalfs, Christina

ja

Harjes, Olaf

ja

Hartwig, Marcus

nein

Janßen, Dieter

ja

Koch, Nicola, Dr.

ja

Kourim, Frank

ja

Menger, Jenny

nein

Montigny, Bettina

ja

Neidels, Oliver de

ja

Oltmanns, Karl

ja

Raquet, Sibylle

nein

Rasenack, Marianne

Schüdzig, Herbert

ja

nein

Theemann, Hendrik

nein

Ultsch, Jürgen

nein

Vredenborg, Elke

ja

Weil, Elke

nein

Wolken, Wilfried

ja

Zillmer, Dirk

nein

 

 


Ratsfrau Raquet macht deutlich, dass die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Auch die Verwaltung habe im Vorfeld bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever eine Einschränkung des Antragsrechtes nach § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) darstellen könne. Diese Auffassung vertrete sie ebenfalls, da nach § 56 Satz 1 1. Halbsatz jedes Mitglied des Rates das Recht habe, im Rat und in den Ausschüssen, denen es angehöre, Anträge zu stellen. Einschränkungen von dieser Regelung würden im NKomVG nicht genannt. Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf der geänderten Geschäftsordnung werde folglich ihr Antragsrecht als Ratsmitglied – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat – eingeschränkt. Sie führt weiterhin aus, Hintergrund dieser gemeinsamen Antragstellung durch die SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sei ausschließlich der Beitritt der Stadt Jever zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Niedersächsisches Wattenmeer“ gewesen. Seinerzeit sei unmittelbar nach Beschlussfassung des Beitrittes durch den Rat der Stadt Jever ein Antrag von einer anderweitigen Fraktion gestellt worden, mit dem der sofortige Austritt aus der Entwicklungszone des Biosphärenreservates „Niedersächsisches Wattenmeer“ gefordert worden sei. Ihrer Ansicht nach sei der jetzige Antrag der aktuellen Ratsmehrheit daher nur gestellt worden, um entspannter „durchregieren“ zu können. Dieses Verhalten der aktuellen Ratsmehrheit sei inakzeptabel und zudem äußerst undemokratisch.  Ratsfrau Raquet wiederholt, dass sie der im Entwurf vorliegenden Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever aus den genannten Gründen nicht zustimmen werde und teilt mit, sie gehe davon aus, dass der Bürgermeister – vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Jever – von seinem Einspruchsrecht gemäß § 88 NKomVG Gebrauch machen und die Kommunalaufsichtsbehörde entsprechend unterrichten werde. 

 

Ratsherr Zillmer führt aus, die SPD-Fraktion habe im Vorfeld zur heutigen Sitzung des Rates bereits eine Stellungnahme inklusive rechtlicher Beurteilung zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Friesland eingeholt. Im Ergebnis seien auch seitens der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Friesland erhebliche Bedenken gegen die von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragte Änderung geäußert worden. Er zeigt sich daher verwundert darüber, dass die beiden Fraktionen nicht freiwillig die Möglichkeit genutzt hätten, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und stattdessen weiterhin versucht werde, die beantragte Änderung durchzusetzen. Ratsherr Zillmer kündigt weiterhin für die CDU-Fraktion an, dass sie – vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung des Rates der Stadt Jever zur Änderung der Geschäftsordnung – auf der Grundlage der Niederschrift über die heutige Sitzung eine rechtliche Prüfung dieses Beschlusses, beginnend mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Friesland, sowie gegebenenfalls weitere Schritte veranlassen werde.

 

Ratsherr Fischer entgegnet, die beantragte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sei bereits in der vorherigen Wahlperiode des Rates der Stadt Jever in der entsprechenden Geschäftsordnung enthalten gewesen. Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode sei dieser nunmehr beantragte Passus nicht mehr in die aktuelle Geschäftsordnung aufgenommen worden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Landkreis Friesland. Der Kreistag habe sich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode eine Geschäftsordnung gegeben, die ebenfalls eine solche Regelung, wie sie nun von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gemeinsam beantragt worden sei, enthalte. Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die Ausschüsse sei seinerzeit mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen worden. Etwaige rechtliche Bedenken seien zu keinem Zeitpunkt geäußert worden. Aus diesem Grund habe die aktuelle Ratsmehrheit den Antrag gestellt, eine entsprechende Regelung analog zu der des Landkreises Friesland auch für die hiesige Geschäftsordnung vorzunehmen. Zudem führe eine solche Regelung zugleich zu mehr Kontinuität und Ruhe in der Antragstellung. Ratsherr Fischer betont außerdem, dass sich die frühere Regelung in der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2016 – 2021 bewährt habe. Er sei zuversichtlich, dass sich die beantragte Änderung künftig ebenfalls bewähren werde. Er erklärt abschließend, dass es jeder Fraktion freistehe, eine erneute rechtliche Prüfung zu veranlassen, er selbst sehe jedoch keine konkrete Veranlassung dafür. Auch die Rechtmäßigkeit stelle er nicht in Frage. Vielmehr halte er eine entsprechende Regelung für üblich, um eine Sachpolitik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umsetzen und die Entwicklung der Stadt Jever voranbringen zu können.    

 

Ratsherr Albers unterstreicht die Ausführungen der Ratsfrau Raquet und des Ratsherrn Zillmer. Auch die Gruppe SWG / FB halte die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse entsprechend des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen rechtlich für bedenklich. Die Ratsmehrheit auf diesem Wege durchsetzen zu wollen, sei insbesondere aufgrund des stetigen Wunsches beider Fraktionen nach vermehrter Bürgerbeteiligung inakzeptabel.

 

Ratsherr Zillmer erbittet für eine Klarstellung der Ausführungen der Ratsherren Fischer erneut das Wort.

 

Der Ratsvorsitzende weist den Ratsherrn Zillmer darauf hin, dass jedes Ratsmitglied gemäß § 10 Abs. 6 S. 1 1. Halbsatz der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever grundsätzlich nur einmal zu einem Beratungsgegenstand sprechen dürfe.

 

Ratsherr Zillmer entgegnet, dass er als stellvertretender Fraktionsvorsitzender in Abwesenheit des Fraktionsvorsitzenden, Ratsherrn Dr. Matthias Bollmeyer, die Funktion des Fraktionsvorsitzenden innehabe. Aus diesem Grund dürfe er entsprechend der Regelungen in der Geschäftsordnung auch mehrmals zu einem Beratungsgegenstand sprechen. Er informiert sodann, die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Friesland habe bereits darauf hingewiesen, dass auch die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die Ausschüsse hinsichtlich dieses Passus fehlerhaft sei und aus diesem Grund aktuell verwaltungsintern eine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Änderung der Geschäftsordnung erfolge.

 

Ratsherr Oltmanns bittet um eine Unterbrechung der Sitzung, um sich erneut beraten zu können.

 

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden werden aus der Mitte des Rates keine Einwände gegen eine Sitzungsunterbrechung erhoben.  

 

Der Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung um 20:00 Uhr. 

 

Der Ratsvorsitzende eröffnet die Sitzung um 20:05 Uhr erneut.

 

Ratsherr Fischer beantragt für die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever entsprechend der Empfehlung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Friesland dahingehend zu ändern, dass „Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen des Rates in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden dürften, wenn die Beschlussfassung des Rates mehr als sechs Monate zurückliege. Dies gelte nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage verändert habe. Letzteres sei durch Beschluss des Verwaltungsausschusses festzustellen.“

 

Ratsfrau Raquet bittet um eine erneute Sitzungsunterbrechung, um über den nunmehr seitens des Ratsherrn Fischer für die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gestellten Änderungsantrag beraten zu können.

 

Der Ratsvorsitzende bittet sodann um Abstimmung über die von der Ratsfrau Raquet gewünschten erneuten Sitzungsunterbrechung.

 

Ratsfrau Raquet verweist auf den § 3 Abs. 3 S. 1 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever. Demnach habe der Ratsvorsitzende die Sitzungen unparteiisch zu leiten. Sie wirft dem Ratsvorsitzenden vor, tendenziell parteiisch zu agieren, indem er nunmehr über ihre Bitte, die Sitzung zwecks Beratung erneut zu unterbrechen, abstimmen lassen wolle. Zudem habe der Ratsvorsitzende den Ratsherrn Theemann unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt 10 „Grundsatzbeschluss zur Entwicklung zusätzlicher Flächen für die Windenergie im Bereich der Stadt Jever“ kein zweites Mal sprechen lassen, obwohl er dies gemäß § 10 Abs. 6 S. 2 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse hätte zulassen können. Ratsfrau Raquet macht deutlich, dass der Ratsvorsitzende die Sitzung stets tendenziell zu Gunsten der aktuellen Ratsmehrheit leite. Dies sei inakzeptabel.

 

Der Ratsvorsitzende bittet die Ratsfrau Raquet darum, für das ihm vorgeworfene tendenziell parteiisch agierende Verhalten konkret „Ross und Reiter“ zu benennen. Sodann lässt der Ratsvorsitzende darüber abstimmen, ob die Sitzung zwecks Beratung über den seitens des Ratsherrn Fischer für die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gestellten Änderungsantrag zur Geschäftsordnung erneut unterbrechen werden soll.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen:  Ja 25   Nein 0   Enthaltung 0

 

Der Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung um 20:07 Uhr erneut.

 

Der Ratsvorsitzende eröffnet die Sitzung um 20:15 Uhr erneut.

 

Bürgermeister Albers erklärt, der nunmehr gestellte Änderungsantrag zur Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse unterscheide sich zum ursprünglichen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dahingehend, dass der Verwaltungsausschuss nunmehr keinen entsprechenden Beschluss mehr empfohlen haben müsse, um Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen des Rates in die Tagesordnung aufzunehmen oder in der Sitzung zu stellen. Ferner müsse sich die Sach- und Rechtslage nicht mehr wesentlich verändern. Zusätzlich müsse der Verwaltungsausschuss – vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung des Rates – gemäß Vorschlag der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Friesland jedoch vor Beschlussfassung des Rates der Stadt Jever eine Veränderung der Sach- und Rechtslage durch Beschluss feststellen.

 

Ratsherr Albers appelliert, die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse nicht zu ändern. Er führt weiterhin aus, mit der Änderung der Geschäftsordnung entsprechend des Vorschlages der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises würde sich die Entscheidungskompetenz des Verwaltungsausschusses als nichtöffentlich tagendes Gremium weiter erhöhen. Dies führe zugleich zu einer verminderten Bürgerfreundlichkeit und geringeren Transparenz. In diesem Zusammenhang verweist Ratsherr Albers auf die kürzlich veröffentlichte Rangliste zur Pressefreiheit, anhand der ersichtlich sei, dass Deutschland bereits um mehrere Plätze abgestiegen sei. Mit der beantragten Änderung der Geschäftsordnung würde die Demokratie seiner Ansicht nach zusätzlichen Schaden nehmen.

 

Ratsherr Zillmer beantragt für die CDU-Fraktion die Durchführung einer namentlichen Abstimmung.

 

Der Ratsvorsitzende bittet sodann um Abstimmung über den seitens des Ratsherrn Zillmer für die CDU-Fraktion gestellten Antrag, für die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Er weist darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 5 S. 2 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever mindestens eine Zustimmung von einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder vorhanden sein müsse, um eine namentliche Abstimmung realisieren zu können. 

 

Abstimmung: mit einer Zustimmung von einem Drittel beschlossen:  Ja 16  Nein 6  Enthaltung 3

 

Ratsherr Ultsch wirft ein, seiner Ansicht nach handele es sich bei der Empfehlung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises lediglich um eine Verschiebung von Worten. Dies erinnere stark an ein Palindrom, wie zum Beispiel „Maoam“. Inhaltlich erfolge durch die seitens der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises vorgeschlagene Regelung ähnlich wie bei Palindromen keine Veränderung.

 

Sodann ruft der Ratsvorsitzende die anwesenden Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf und bittet um namentliche Abstimmung.

 

Der Ratsvorsitzende bittet den Protokollführer, Herrn Meins, darum, das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder ebenfalls zu protokollieren.

 

Ratsherr Zillmer weist den Ratsvorsitzenden darauf hin, dass er gemäß der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder eigenständig für das Auszählen der abgegebenen Stimmen verantwortlich sei. 

 

Der Ratsvorsitzende entgegnet, dass der Kreistagsvorsitzende des Landkreises Friesland bei Auszählungen ebenfalls um die Unterstützung der Verwaltung bitte. Dies sollte dem Ratsherrn Zillmer als gleichzeitiges Mitglied des Kreistages Friesland auch bekannt sein. Er macht weiterhin deutlich, dass er die Funktion des Ratsvorsitzenden innehabe und er nunmehr eine Entscheidung hinsichtlich der Auszählung der abzugebenden Stimmen getroffen habe. Diese Entscheidung habe nun Bestandskraft. Anderweitige Meinungsäußerungen von den übrigen Ratsmitgliedern interessierten ihn daher nicht.

 

Bürgermeister Albers appelliert an einen vernünftigen Umgang untereinander. Er betont, dass die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever keine sehr große Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger und zudem keine Außenwirkung habe. Der Rat und die Verwaltung der Stadt Jever hätten gemeinsam bedeutendere Aufgaben zu bewältigen, sodass die nunmehr wenig sachdienliche Diskussion endgültig beendet werden und über die beantragte Änderung abgestimmt werden sollte.

 

Sodann lässt der Ratsvorsitzende namentlich in alphabetischer Reihenfolge über den seitens des Ratsherrn Fischer gemeinsam für die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gestellten Antrag abstimmen, die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Jever entsprechend der Empfehlung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Friesland dahingehend zu ändern, dass „Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen des Rates in die Tagesordnung nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden dürften, wenn die Beschlussfassung des Rates mehr als sechs Monate zurückliege. Dies gelte nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage verändert habe. Letzteres sei durch Beschluss des Verwaltungsausschusses festzustellen.“

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: