Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 7

Der „Vorentwurf“ des Sanierungskonzeptes zur Sanierung des Freibads wird zustimmend zur Kenntnis genommen und zurück in die Fraktionen zwecks Beratung gegeben. Die Verwaltung bespricht mit dem Förderverein die weitere Vorgehensweise. Eine Entscheidung welche Sanierungsmaßnahmen zunächst ausgeführt werden, soll im VA am 20.06.2023 getroffen werden.

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rothauscher vom Planungsbüro janßen bär partnerschaft mdb. Er übergibt zunächst das Wort an Herrn Rüstmann. Dieser führt zur Beschlussvorlage aus. Herr Rüstmann ergänzt seine Vorlage dahingehend, dass bei der heutigen abschließenden Betrachtung eine Wärmepumpe nicht vorgestellt werde und teilt mit, dass es darum gehe, aufgrund der explosionsartigen Kostenentwicklung abzuklären, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umgesetzt werden sollen oder ob es ausreiche, zunächst nur Teilbereiche der Maßnahmen umzusetzen. Eine Entscheidung müsse möglichst zeitnah bis spätestens zum nächsten Verwaltungsausschuss am 20.06.2023 erfolgen, da über den Nachtragshaushalt in der Ratssitzung am 06.07.2023 entschieden werde. Er übergibt sodann das Wort an Herrn Rothauscher.

 

Herr Rothauscher geht sodann auf die dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Thema Sanierung Freibad Jever, Vorstellung Vorentwurf mit Kostenschätzung, ein. Er erklärt, dass das Sanierungskonzept in 4 Bauteile gegliedert sei. Vorgestellt werden das Kleinkinderbecken, das Mehrzweckbecken mit Edelstahlauskleidung, die barrierefreie Freibadumkleide mit PV-Anlage und das Vordach mit Kassenhaus, neuer Türanlage in der Umkleide sowie die Kassenanlage selbst. Herr Rothauscher zeigt den Ist-Zustand mit dem Mehrzweckbereich und dem Keramikbecken auf. Hier hätten bereits einzelne Fliesen erneuert werden müssen. Beim Kinderbecken funktioniere die Wasserdurchströmung nicht einwandfrei. Hierdurch können sich Bakterien etc. ansammeln, was die Hygiene beeinträchtige. Herr Rothauscher erklärt die Unterschiede zwischen Edelstahlbecken und Kunststoffbecken. und weist darauf hin, dass eine Dachsanierung unbedingt erfolgen müsse, um die PV-Anlage dort installieren zu können. Weiterhin macht er neben der PV-Anlage darauf aufmerksam, dass es dringend notwendig sei, eine neue Solarabsorberanlage anzuschaffen. Diese könne auf dem Dach der Sporthalle Jahnstraße aufgebracht werden und sorge bei sonnigem Wetter für die Erwärmung des Wassers.

 

Als neue Maßnahmen benennt er das neue Kleinkinderbecken mit ca. 100 m² Wasserfläche und die neue Einfassung zum Sandspielbereich, damit der Spielplatzsand nicht ungehindert in das Becken hineingetragen werden könne. Die gerundeten Formen der Sitzmauer nehmen die Formensprache des Gerätespielplatzes auf. Sowohl am Becken als auch im Sandspielbereich, sollen kleine verbindende Spielelemente in Form von Kiebitzeiern als Sitzelement mit Druckknopf-Spritzdüse entstehen. Die bisherige Elefantenrutsche werde bestehen bleiben. Auch kleine Schattenbäume (Kugelahorn) finden ihren Platz.

 

Herr Rothauscher erklärt die Vorteile eines Edelstahlbeckens im Kinderbereich. Es sei das dauerhafteste Material und auch bei Frost hätte man keine Einbußen wie bei Fliesen, denn die können bei Frost zerbrechen und aus diesem Grund müsse man zum Winter das Wasser im Becken ablassen. Zudem sei das Becken barrierefrei. Bei einem Kleinkinderbecken mit Kunststoffauskleidung wäre die Wassertiefe durchgehend ca. 20 cm. Es gäbe keine Strandzone und keinen stufenlosen Zugang. Der Beckenboden wäre waagerecht und nicht barrierefrei.

 

Beim Ersatz des schadhaften Wiesbadener Rinnenkopfes beim Mehrzweckbecken werde dieser durch das Abschneiden des Betonkopfes und Aufsetzen eines Edelstahlbeckenkopfes ersetzt. Die Wand- und Beckenbodenfliesen bleiben erhalten. Geplant sei zudem eine neue Verrohrung im Schwallwassersystem und eine neue Reinwasserleitung zwischen Becken und Technikkeller. Diesbezüglich werde dann auch die Pflasterung der Beckenumgänge neu entstehen. Die Muldenrinne könne wiederverwendet werden und ein Anschluss an das vorhandene Regenwasser-Entwässerungssystem sei möglich. Zusätzlich werde im Beckenumgang ein Potentialausgleich (Blitzschutz) errichtet.

 

Zum letzten Bauteil, dem Vordach, zeigt Herr Rothauscher die Schwächen im Bestand auf. Zum Umkleidegebäude und dem Umfeld bemängelt er, dass kein Kassenautomat vorhanden, der Pflasterbelag bereits in die Jahre gekommen und die vorhandenen Tore und Zäune eine unschöne Lösung seien. Eine Verlagerung der Kasse aus dem Kioskbereich sei sinnvoll. Er schlägt eine Neuordnung des Vorplatzes und des Eingangs vor. Er stellt anhand seiner Präsentation 2 Varianten für das Vordach vor. Hierbei könne ein zentrales Kassenhaus ggf. mit Kassenautomat und Drehkreuz entstehen. Das Vordach könne als Sonnen- und Wetterschutz dienen.  Weiterhin würde eine neue, barrierefreie Türanlage in das Umkleidegebäude eingebaut werden. Die Kassenanlage sei optional und müsste auf die eigenen Wünsche angepasst werden. Dementsprechend variiere auch der Preis je nachdem welche Software und Hardware man benötige. Der Eingangsbereich sehe zudem eine neue Pflasterung vor.

 

Bezüglich der Kostenschätzung geht Herr Rothauscher anhand der Präsentation die einzelnen Bauteile durch und erläutert die Kostenschätzungen.

 

Herr Rothauscher geht zum Abschluss auf den Projektzeitplan ein und erklärt, man sei inzwischen beim Vorentwurf und benötige 2 Monate bis zum endgültigen Entwurf. Mitte des Jahres solle mit der Ausführungsplanung angefangen werden, wobei berücksichtigt werden müsse, dass der Entwurf zunächst vom Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften in Hannover geprüft werden müsse und dafür mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Monaten zu rechnen sei. Danach erst könne eine Ausschreibung erfolgen ggf. könne man die Ausschreibungsunterlagen parallel erstellen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Rothauscher für seine Präsentation und bittet um Fragen zur Präsentation.

 

Herr Wolken führt aus, dass die Sanierung des Freibades an 1. Stelle im Masterplan stehe und nunmehr die Kostenentwicklung in eine andere Richtung laufe, als zunächst vermutet. Für ihn persönlich käme für den Bereich des Kleinkinderbeckens ausschließlich ein Edelstahlbecken in Betracht. Die Barrierefreiheit sei ein sehr wichtiges Kriterium, daher scheide für ihn das Kunststoffbecken aus. Beim Mehrzweckbecken sehe er dies gleichermaßen, um Folgekosten zu minimieren. Für den Kassenbereich empfiehlt er auf das Bestandsgebäude zurückzugreifen, um auch hier die Kosten gering zu halten. Weiterhin möchte er wissen, was mit dem produzierten Strom der geplanten PV-Anlage außerhalb der Saison passieren werde. Herr Rüstmann entgegnet, dass überproduzierter Strom eingespeist oder ggf. für die Nutzung der Sporthalle Jahnstraße genutzt werden könne. Herr Wolken hält aus Kosten-Nutzen-Sicht eine Wärmepumpenanlage für nicht darstellbar. Seine Fraktion stehe aber grundsätzlich hinter einer Sanierung des Freibades. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag heute nur zur Kenntnis zu nehmen, damit sich die Fachleute zusammensetzen und das Thema erneut beraten. Ggf. sei eine Abstimmung im Juni oder Juli im Fachausschuss dann möglich.

 

Herr Hartwig fragt an, ob eine Wärmepumpenanlage nachträglich installiert und die geplante Kassenanlage nicht kostengünstiger gestaltet werden könne. Herr Rothauscher erwidert, dass es bei der Kassenanlage immer um die Ausstattung gehe. Es komme auf das Anforderungsprofil an, das die Stadt vorgeben müsse.  Je höher das Anforderungsprofil, desto höher der Preis. Bezüglich der Wärmepumpenanlage teilt er mit, dass diese unter der Voraussetzung, dass ein passender Anschluss vorhanden sei, dazwischengeschaltet werden könne.

 

Herr Theemann wünscht zunächst eine Beratung in den Fraktionen. Er weist darauf hin soweit eine Langlebigkeit bei der Sanierung des Freibades gewünscht sei, die Pflicht bestehe, diese Langlebigkeit auch in andere Bereiche zu übertragen. Wichtig sei für ihn auch die Frage, ob bei der jetzigen Planung und die Nachfrage der Nutzer langfristig Bestand habe. Sollten die Maßnahmen aus Kostengründen nicht umsetzbar sein, so müsse man eine günstigere Möglichkeit finden. Herr Rothauscher erwidert, dass es sich um ein relativ funktionales Freibad mit Zusatzangebot eines Kinderbeckens handele. Das Freizeitbecken biete Schwimmbahnen und Springturm an und könne daher vielseitig genutzt werden, sodass im Gegensatz zu „Spaßbädern“ dieses auch langfristig nachgefragt werde. Herr Theemann möchte wissen, welche Kosten durch die Preisentwicklung hinzukommen werden. Herr Rothauscher teilt mit, dass er in keine Glaskugel schauen könne. Bisher habe man Preissteigerungen von fast 40 % erfahren müssen.

 

Herr Wolken empfindet es als hypothetisch, über eine zukünftige Nutzung zu diskutieren. Soweit man das Vordach und den Kassenbereich lediglich für 100 Tage im Jahr nutze und das Kassenpersonal zeitgleich den Kiosk bedienen könne, sehe er keinen Nutzen, einen Vorbau mit einem gesonderten Kassenautomaten zu errichten. Er schlägt vor, den Kassenbereich in das Bestandsgebäude zu integrieren.

 

Frau Thomßen spricht sich für eine Sanierung des Freibads aus und schließt sich den Vorschlägen von Herrn Wolken an. Sie fragt an, mit welcher Lebensdauer der sanierten Bereiche man rechnen könne, bis es einer neuen Sanierung bedarf. Herr Rothauscher teilt hieraufhin mit, dass bei den Maßnahmen des Außenbeckens mit einer Nutzungszeit von 20-30 Jahren zu rechnen sei. Innerhalb der Umkleide stecke ein Sanierungsbedarf und er könne nicht voraussagen, wie lange die alte Technik noch halten werde, da diese schon in die Jahre gekommen sei. Eine Wärmepumpenanlage bedeute ein hohes Investment und werde im Winter nicht genutzt. Zusätzlich müsse die Wärmepumpe mit Energie versorgt werden. Dieses verursache hohe Kosten und man müsse die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellen. Er könne gerne bis Juni/Juli überprüfen, inwieweit sich die PV Anlage in Hinblick auf die Wärmepumpe rentieren werde. Zumindest hätte man mit einer PV-Anlage keine Folgekosten.

 

BGM Albers teilt mit, dass die Erneuerung der technischen Anlage des Freibades im 2. Bauabschnitt vorgesehen sei. Seiner Meinung nach mache es Sinn, den Ausbau des Kassenbereiches auch in den 2. Bauabschnitt zu verschieben. Beim Schwimmbecken spricht er sich dafür aus, ein hohes Niveau zu erhalten. Er fragt die Anwesenden, ob die Zusatzkosten zunächst zurückgestellt werden sollen. Diese können dann im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Rüstmann ergänzt, dass die Zusatzkosten verschiedene Maßnahmen enthalten und man über eine Anschaffung eines Kassenautomaten auch noch später entscheiden könne. Nunmehr stelle sich die Frage, ob eine Barrierefreiheit im Eingangsbereich berücksichtigt werden solle. Wärmepumpen, wie z. B. im Kindergarten Schurfenser Weg verursachen Stromkosten in Höhe von 20.000,00 €, diesbezüglich lohne sich eine PV-Anlage bei Anschaffungskosten in Höhe von 70.000,00 €. Auch seitens Frau Dr. Koch habe er Zustimmung vernommen, dass die Pflasterung im Freibad mehr oder weniger Stolperfallen darstellen und zu erneuern seien, genauso wie das Edelstahlbecken. Dieses seien sinnvolle Investitionen. Auch er schlägt vor, einzelne Zusatzmaßnahmen in den zweiten Bauabschnitt zu verschieben.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Beschlussvorlage zunächst zur Kenntnis zu nehmen und dann in den Fraktionen zu beraten. Danach könne ein Beschluss im Verwaltungsausschuss getroffen werden.

 

Frau Weil spricht sich für ein Edelstahlbecken aus. Ihrer Meinung nach könne auf ein neues Vordach verzichtet werden und der geplante Bereich nach hinten in das Bestandsgebäude verlegt werden.

 

Herr Wolken ist der Meinung man solle lieber jetzt mehr Geld in die Hand nehmen, weil die Entwicklung zukünftiger Haushaltslagen nicht vorhergesehen werden könne. Er spricht sich für die PV-Anlage, das Stahlbecken und die Herstellung der Barrierefreiheit aus.

 

Herr Theemann spricht sich für eine Aufstellung eines Kassenautomaten aus. Jedoch empfinde er es viel wichtiger, die Elektroanlage zu erneuern. Anhand der Bilder könne man erkennen, dass die Anlage nicht gut aussehe und in die Jahre gekommen sei. Sie sei somit abgängig. Einen Ausfall der Anlage könne man sich nicht leisten und sei unbedingt zu vermeiden. Er könne damit leben, dass nach Erneuerung der Technik und der PV-Anlage als nächste Maßnahme das Vordach umgesetzt werde.

 

Herr Hartwig spricht sich für die PV-Anlage und eine Barrierefreiheit aus. Er könne sich ein Edelstahlbecken zwar vorstellen, wünsche sich aber genauere Informationen zu den Folgekosten.

 

Herr Rüstmann teilt mit, er habe sich bei dem Punkt der Langlebigkeit gewundert. 20-30 Jahre für ein Edelstahlbecken halte er für fraglich, wenn selbst das geflieste Mehrzweckbecken, dass in den 80-er-Jahren entstanden sei, immer noch in einem guten Zustand sei und noch weitere Jahre aushalte. Er erkundigt sich bei Herrn Rothauscher, ob es gravierende Auswirkungen auf seine weitere Planung habe, wenn man heute zu keiner Entscheidung käme. Herr Rothauscher entgegnet man sei somit auf Halt gesetzt. Herr Rüstmann erklärt, dass sich die Zeitschiene bei einer Entscheidung am 20.06.2023 um 3 Wochen verschieben werde und er sieht dabei keine Probleme.

 

Herr BGM Albers fast zusammen, dass sich der Förderverein und die Verwaltung zusammensetzen sollten, um abzustimmen, welche Maßnahmen positiv für den Fortbestand zu bewerten seien. Am 20.06.2023 könne dann im VA eine Entscheidung getroffen werden.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die abgeänderte Beschlussvorlage abstimmen.