Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rahrdum" Teilbereich B nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weydringer vom Planungsbüro HWPlan Stadtplanung.

 

Herr Weydringer teilt mit, dass die geplante Maßnahme hinreichend bekannt sei. Er geht sodann anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation auf die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung mit Abwägungsvorschlägen und Vorstellung des Entwurfs ein.

 

Herr Weydringer teilt mit, dass von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Jever keine Stellungnahmen eingegangen seien. Insgesamt seien 9 Stellungnahmen von Behörden eingegangen, wobei 7 allgemeine Hinweise zu Versorgungsleitungen usw. und nur 2 Stellungnahmen Bemerkungen bzw. Anregungen beinhalten. Eine von diesen Behörden sei die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Sie habe auf die technischen Erforderlichkeiten im Zuge der Anbindung an die Rahrdumer Straße hingewiesen. Diesen Erfordernissen werde lt. Herrn Weydringer entsprochen. Der Landkreis Friesland (Untere Immissionsschutz-, Untere Wasser- und untere Naturschutzbehörde) regt ein Oberflächenentwässerungskonzept sowie eine Kompensierung der Wallhecken an. Er erklärt, dass eine Wallhecke den Charakter nicht verliere, auch wenn nur noch ein Teil vorhanden sei. Die Wallhecke müsse im Zuge der Zuwegung teilweise weichen. Man könne zum Ausgleich der entfernten Bereiche der Wallhecke, andere Wallhecken u. a.  aufhübschen bzw. an andere Stelle neu entstehen lassen. Bezüglich des nachrichtlich eingetragenen Sichtfeldes der Anbindung an die Rahrdumer Straße sei ein Flächenerwerb von 12 m² geplant.

 

Herr Rüstmann weist darauf hin, dass der Erwerb der 12 m² Fläche noch verhandelt werde. Die Eigentümerin täte sich schwer, auf den mit Heckenbewuchs vorhandenen Sichtschutz zu verzichten. Herr Weydringer erklärt, dass dieses kein Ausschlusskriterium sei, denn man könne geringfügig die Zuwegung in Richtung Norden verschieben. Herr Rüstmann ergänzt, dass es für die Eigentümerin wirtschaftlich uninteressant sei, eine Fläche in der Größenordnung zu verkaufen. Er wolle hier abbremsen und benötige ca. 2 Wochen Zeit um den Sachverhalt zu klären. Sollte es zu keiner Lösung kommen, werde man an einer Ersatzmöglichkeit arbeiten.

 

Herr Wolken schließt sich Herrn Rüstmann an. Er fragt an, ob die Anlieger für die Anbindung an die Rahrdumer Straße Erschließungsbeiträge leisten müssten. Herr Rüstmann erwidert, dass dieses aus der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen hervorginge.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.