Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Die dieser Beschlussvorlage als Entwurf beigefügte Richtlinie der Stadt Jever über die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen (R-StBauF 2022) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Jever IV „Lohne/Schlachte/Hooksweg“ wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG beschlossen.

 

 


Herr Hagestedt führt gemäß dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Thema Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus. Er zeigt anhand von Fotoaufnahmen den bisherigen und jetzigen Zustand von Häusern im Sanierungsgebiet, bei denen die unterschiedlichen Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Er macht deutlich, dass sich durch die Modernisierungsmaßnahmen das Sanierungsgebiet optisch verbessert habe. Herr Hagestedt zeigt anhand einer Kostenaufstellung auf, welche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für private und öffentliche Maßnahmen in den letzten Jahren von der Stadt Jever gefördert worden sind. Mit der Neufassung der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen rückwirkend zum 01.01.2022 ergeben sich Änderungen wie z. B. der Fortfall des pauschalen Abzugs für unterlassene Instandhaltung. Hierbei wurden 10 % abgezogen, wenn die Maßnahme nicht abgeschlossen war. Weiterhin wurde die Bagatellgrenze von 2.500,00 € auf 5.000,00 € angehoben.

 

Herr Wolken bedankt sich für die Präsentation.

 

Herr Oltmanns bedankt sich und fragt an, ob die neue Richtlinie rückwirkend gelte. Herr Hagestedt erwidert, dass erst der Zeitpunkt gelte, an dem der Rat den Beschluss gefasst habe.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.